Die Auswirkungen der Osterweiterung auf die Regionalpolitik der Europäischen Union

Eine Erweiterung der Europäischen Union um fünf bzw. zwölf Beitrittsländer stellt deren Regionalpolitik vor erhebliche Anforderungen; ohne eine Änderung im bisherigen Konzept der Kommission wäre sie nicht zu bewältigen. Die Zahl der Förderprogramme würde explodieren, gleichzeitig würden aber die regionalen Diskrepanzen in den Beitrittsländern verschärft. Hinzu kommt, dass die Obergrenze von 4 vH des nationalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) dazu führt, dass die wirtschaftlich schwächsten Länder die niedrigste Förderung je Einwohner erhielten. Zudem entsprechen die Schwerpunktsetzungen der Strukturfonds nicht den Engpässen, die für die Transformationsländer auch heute noch typisch sind. Man muss daher feststellen, dass die Berliner Beschlüsse zur AGENDA 2000 die EU nicht erweiterungsfähig gemacht haben und neben der Lösung der institutionellen Probleme die Regionalpolitik erneut auf den Prüfstand gehört. Allein der bereits ausgebrochene Verteilungskonflikt zwischen den südeuropäischen Staaten und den Beitrittskandidaten erzwingt klare Regelungen vor dem Beitritt. Ohne Festlegungen für die Periode nach 2006 erscheint die EU mangels Konsensfähigkeit in ihrem Bestand gefährdet.

Bei einer Erweiterung der EU um fünf (Polen, Tschechische Republik, Estland, Ungarn und Slowenien) auf 20 Mitgliedstaaten und strikter Anwendung der bisherigen Berechnungsmethode müssten die Mittel der Strukturfonds um 18,5 Mrd. pro Jahr aufgestockt werden. Gleichzeitig müssten die bisher begünstigten Länder auf Zuweisungen in Höhe von 6,8 Mrd. verzichten. So würde sich die Förderung für Ostdeutschland faktisch halbieren. Bei einer Erweiterung auf 27 Mitglieder wären die Strukturfondsmittel um 36 Mrd. zu erhöhen. Der Umverteilungseffekt würde etwa 12,3 Mrd. betragen. Die Regionalpolitik allein wäre damit zwar noch finanzierbar. Werden aber die Agrarpolitik und die anderen ausgabenintensiven Bereiche der EU-Politik auf die Beitrittsländer übertragen, so würde der Haushalt gesprengt. Außerdem werden die südeuropäischen Länder die hier aufgezeigten Umverteilungseffekte zu ihren Lasten kaum akzeptieren. Die Kommission hat im letzten Kohäsionsbericht daher einen Kompromiss vorgelegt, der aber zu einer weiteren Aufstockung der Strukturfonds um 4,5 Mrd. bei einer Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten führen würde: Die Förderschwelle soll von derzeit 75 vH des Pro-Kopf-BIP der EU so weit angehoben werden, dass kein Fördergebiet der heutigen EU durch die Erweiterung seinen Status verlieren würde. Nach unseren Berechnungen wäre dies bei einer Anhebung auf 81,7 vH bzw. 86,7 vH der Fall. Durch die Berechnungsmethode bei der Mittelzuweisung würde es aber trotzdem zu einer Umverteilung kommen, die allerdings geringer ausfällt als bei einer strikten Anwendung der bisherigen Regelungen.

Für Deutschland hat die angestrebte Erweiterung zur Folge, dass

  • die Nettozahlungen an die EU erheblich ausgedehnt werden müssten;
  • die Förderung von Regionen mit strukturellen Anpassungsschwierigkeiten, insbesondere des Ruhrgebiets, entfallen würde;
  • durch die Beihilfenkontrolle in einer EU mit 27 Mitgliedern eine nationale Regionalpolitik des Bundes und der Länder unmöglich gemacht würde;
  • die Förderung Ostdeutschlands nicht mehr fortgesetzt werden könnte. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ergibt sich, dass das Kompromissmodell der Kommission akzeptiert werden sollte, aber das Konzept der Strukturfonds wie folgt zu modifizieren ist:
  • Jeder Mitgliedstaat erhält Fördermittel in einer Höhe von 3 vH statt 4 vH seines BIP.
  • Das Konzept des Regionalfonds wird durch das Konzept des Kohäsionsfonds ersetzt. Die Fördermittel werden an die nationalen Regierungen gezahlt, die diese für Infrastrukturinvestitionen, Maßnahmen des Umweltschutzes und zur Verbesserung des Humankapitals einzusetzen haben.
  • Der Kohäsionsfonds selbst entfällt ebenso wie die so genannten horizontalen Maßnahmen der EU (z.B. Bekämpfung der Dauerarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit). Als Gemeinschaftsinitiative wird nur noch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Regionen (INTERREG) gefördert.
  • Die Nationalstaaten erhalten Freiräume, die bisherige Förderung altindustrialisierter Gebiete in nationaler Verantwortung fortzusetzen.
  • In den Folgeperioden wird die Förderschwelle alle drei Jahre um 2 vH-Punkte abgesenkt, bis die heutige Grenze von 75 vH des Pro-Kopf-BIP der EU wieder erreicht ist.

(veröffentlicht als „Schriften und Materialien zur Regionalforschung“, Heft 8)
Ihre Ansprechpartner dazu:
Dr. Heinz Schrumpf, Tel.: (0201) 81 49-272
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