Erneuerbare Energien decken bis Mitte des Jahrhunderts die Haelfte des deutschen Energiebedarfs

Trittin appelliert an Bundesrat, der EEG-Novelle zuzustimmen

Deutschland kann bis zur Mitte des Jahrhunderts rund die Haelfte seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken und zugleich rund drei Viertel der gesamten Treibhausgasemissionen einsparen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums in dreijaehriger Arbeit vom Deutschen Zentrum fuer Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart, dem ifeu-Institut, Heidelberg, und dem Wuppertal-Institut erstellt wurde. „Selbst wenn wir einige Sparten der erneuerbaren Energien mit Ruecksicht auf Natur und Landschaft nicht ueberall nutzen: Das Potenzial der erneuerbaren Energien in Deutschland ist insgesamt so gross, dass dieser Verzicht ehrgeizige Ausbauziele nicht gefaehrdet“, sagte Bundesumweltminister Juergen Trittin heute bei der Vorstellung der Studie in Berlin.

Bereits auf mittlere Sicht, so die Wissenschaftler, lohnt es sich aus volkswirtschaftlicher Sicht, auf Energieeinsparung, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen. Denn die meisten erneuerbaren Energien werden in rund 20 Jahren kostenguenstiger sein als konventionelle Energien. Voraussetzung sind allerdings ehrlichere Preise im Energiebereich. Heute muessen die neuen Anlagen der erneuerbaren Energien mit alten, betriebswirtschaftlich praktisch abgeschriebenen Altanlagen der fossilen und atomaren Energieerzeugung konkurrieren. Klimaschaeden und Umweltrisiken, die gesellschaftlichen Folgekosten dieser Altanlagen finden hingegen keinen Eingang in die Preisbildung auf dem Strommarkt. „Dieses Marktversagen ist die Hauptursache fuer die jetzt erforderlichen Vorleistungen zum Aufbau selbsttragender Maerkte erneuerbarer Energien. Deshalb bestaetigt diese Studie zugleich, dass wir mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und unseren Initiativen zu Forschung, Entwicklung und Markteinfuehrung Erneuerbaren Energien auf dem richtigen Weg sind“, betonte Trittin.

Der Bundesumweltminister forderte die CDU/CSU-gefuehrten Laender auf, die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz am Freitag dieser Woche (14. Mai) im Bundesrat nicht zu verzoegern. „Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses haette nur aufschiebende Wirkung und waere deshalb voellig ueberfluessig. Die entstehende Verzoegerung ginge allerdings zu Lasten der Betriebe und Menschen, die in den Branchen der erneuerbaren Energien taetig sind“, warnte Trittin. Besonders betroeffen waeren Unternehmen im Bereich Biomasse, besonders in den oestlichen Bundeslaendern. Betroffen von einer moeglichen Verzoegerung waeren aber auch so genannten „stromintensive Unternehmen“. Die Haertefallregelung zur Befreiung dieser Betriebe von dem durch die Foerderung der erneuerbaren Energien anfallenden Kostenanteil der Stromkosten laeuft am 1. Juli ersatzlos aus. Wenn das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz erst im Herbst in Kraft treten wuerde, waere die dort vorgesehene Frist zur Beantragung der Stromkostenverminderung fuer das gesamte naechste Jahr bereits verstrichen.

Die 300seitige Langfassung sowie eine 45seitige Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse der Studie „Oekologisch optimierter Ausbau der Erneuerbaren Energien“ kann von den Internet-Seiten www.bmu.de und www.erneuerbare-energien.de abgeladen werden. Eine englische Kurzfassung wird anlaesslich der Renewables2004-Konferenz am 1. Juni 2004 in Bonn international vorgestellt und ist ebenfalls im Internet erhaeltlich.

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Michael Schroeren BMU

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