Auf dem Weg zu guter Pflege- und Lebensqualität

„Mehr denn je werden wir in den kommenden Jahren auf ein funktionierendes und sich ergänzendes System von ambulanter und stationärer Pflege angewiesen sein. Die vollstationäre Versorgung ist keine Alternative zur ambulanten Versorgung, sondern eine notwendige Ergänzung.

Wir müssen uns gemeinsam mit allen Akteuren in der Pflege der Aufgabe stellen, diese notwendige Ergänzung zu einem Inbegriff von Pflegequalität und Lebensqualität zu machen“, so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, anlässlich der Fachtagung in Berlin zur Vorstellung der Untersuchungsergebnisse „Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung in vollstationären Einrichtungen“ (MUG IV).

Im vollstationären Bereich ist seit dem Vergleichsjahr 1995 (Einführung der Pflegeversicherung) eine erhebliche Steigerung der Bewohnerschaft zu verzeichnen.

Insgesamt lebten Ende 2005 rund 750.000 Menschen in vollstationär betriebenen Altenheimen. Die Zahl der Pflegebedürftigen in (vollstationären) Alteneinrichtungen ist seit 1994 von 420.000 auf knapp 640.000 Bewohnerinnen und Bewohner und damit um 52 Prozent gestiegen.

Die im Forschungsverbund um TNS Infratest München durchgeführte Befragung zeigt ein differenziertes Bild der heutigen vollstationären Pflegelandschaft. Befragt wurden dazu Pflegerinnen und Pfleger von insgesamt 4.229 Bewohnerinnen und Bewohnern aus 609 Alteneinrichtungen in Deutschland.

Wichtige Befunde sind:

* Es gibt einen veränderten Hilfe- und Pflegebedarf. 85 Prozent (gegenüber 63 Prozent 1994) der Bewohnerinnen und Bewohner sind pflegebedürftig und beziehen Leistungen der Pflegeversicherung. Weitere 6 Prozent gehören zur sog. Pflegestufe 0, d. h. sie benötigen pflegerische Hilfeleistungen, wobei deren (zeitlicher) Bedarf jedoch noch unterhalb der im SGB XI formulierten und im Rahmen der MDK-Begutachtung festgestellten Schwelle eines erheblichen Pflegebedarfs liegt.

* Unterstützt von Familienangehörigen und Ehrenamtlichen gibt es – gegenüber der Erstuntersuchung 1994 – eine nachweisbare Abkehr von der Funktionspflege hin zur sog. Personenpflege, die vielfach mit einfachen, aber wirksamen Konzepten auf die stattfindende Veränderung im Betreuungsbedarf reagiert und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Pflege- und Lebensqualität leistet.

* Die Bewohnerinnen und Bewohner kommen – nicht zuletzt dank guter Konzepte im ambulanten Bereich und dank erfolgreicher Prävention – in durchschnittlich höherem Alter in die Einrichtungen.

* Ein deutliches Nachfrageplus nach Plätzen für kognitiv beeinträchtigte und in der Regel demenzkranke Personen prägt maßgeblich die Entwicklungen im Bereich der vollstationären Altenhilfe.

* Die Einrichtungen haben auf diese Entwicklungen sehr differenziert und im Sinne einer individuellen Ausgestaltung der Heimumwelt reagiert.

* im Bereich der Ablauforganisation sind verstärkt Wohngruppenkonzepte mit Bezugspflege sowie mit spezifischen Betreuungsformen für Demenzkranke als Alternative zur klassischen Stationspflege vorzufinden. Positiv ist die Entwicklung auch bei den wohnlichen Gegebenheiten für die Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner: der relativ hohe Anteil von Einbettzimmern bietet Rückzugsräume und ermöglicht es, das Leben im Heim stärker im Sinne der eigenen Bedürfnisse zu führen.

* Sicherheit und eine optimale Versorgungsqualität korrespondieren meist mit der grundlegenden Anforderung, auch im Falle von Pflegebedürftigkeit und bei einem Wechsel in eine vollstationäre Einrichtung den Lebensabend gemäß den eigenen Wünschen und Bedürfnissen weiter gestalten zu können.

„Wichtig ist es“ – so der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues – „die vielfach vorgefundene gute Arbeit in stationären Pflegeeinrichtungen herauszustellen. Ich weiß, dass mancherorts Verbesserungsbedarf besteht. Das darf aber nicht den Blick auf die verbreitet positive Pflegesituation verstellen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigen. Und diesen Menschen gegenüber stehen wir in der Pflicht. Wir müssen auch ihnen eine möglichst selbständige Lebensführung und eine menschenwürdige Pflege mit den notwendigen qualitativen und personellen Rahmenbedingungen sichern.“

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BMFSFJ

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