Ausgaben je Studierenden in den meisten Ländern niedriger als noch im Jahr 2000

In der heute veröffentlichten Studie untersucht das Berliner Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) die Entwicklung der Hochschulausgaben sowie der Studierenden- und Absolventenzahlen in Deutschland zwischen den Jahren 2000 und 2011.

Danach sind die Hochschulausgaben in diesem Zeitraum in allen Ländern nominell deutlich angestiegen, die Mittel für Forschung und Lehre insgesamt allerdings stärker als die Beträge, die ausschließlich für die Lehre gedacht sind. Berücksichtigt man den gleichzeitigen Zuwachs an Studierenden von 1,8 auf 2,4 Millionen, dann zeigt sich, dass die Ausgaben je Lernendem in dieser Zeit in den meisten Ländern beträchtlich zurückgegangen sind.

Lagen im Jahr 2000 die öffentlichen Ausgaben je Studierenden im Bundesdurchschnitt noch bei 9.600 Euro, so wurden 2011 nur noch 8.700 Euro aufgebracht. Während die Bundesmittel je Studierenden dabei um rund 500 Euro angestiegen sind, sanken die Mittel der Länder im Schnitt um 1.400 Euro.

Die jährlichen Ausgaben je Studierenden sind im Jahr 2011 in lediglich vier Ländern – Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – höher als zur Jahrtausendwende. Die Ausgaben stiegen in diesen Ländern seit 2000 insgesamt um 1.300 bis 2.000 Euro pro Studierenden und Jahr bzw. um 16 bis knapp 25 Prozent.

In den anderen Ländern sind die Mittel von Bund und Land hingegen um bis zu 3.000 Euro gesunken; in der Mehrzahl der Fälle verringerten sich die Ausgaben um 1.000 bis 2.600 Euro, in Einzelfällen gehen sie noch deutlicher zurück. „Im Ergebnis kann man daher festhalten, dass der Anstieg der Hochschulausgaben mit dem Anstieg der Studierendenzahlen in der Regel nicht Schritt gehalten hat“, fasst Dr. Dieter Dohmen, der Direktor des Forschungsinstituts, zusammen.

Schlüsselt man die Ausgabenentwicklung nach den Bundes und Landesmitteln getrennt auf, dann bekommen vor allem Berlin und Hamburg deutlich mehr Geld vom Bund als noch vor rund zehn Jahren: Berlin erhält im Jahr 2011 mit 1.900 Euro je Studierenden fast viermal so viel wie im Jahr 2000; für Hamburg hat sich der Zuschuss seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt.

„Diese beiden Länder ziehen einen besonders hohen Nutzen aus dem Hochschulpakt, da sie auch Mittel für die Studienanfänger und -anfängerinnen erhalten, die an privaten Hochschulen eingeschrieben sind und in den Stadtstaaten besonders viele Studierende an privaten Hochschulen immatrikuliert sind,“ erklärt Bildungsökonom Dohmen. „Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Länder diese Mittel an die privaten Hochschulen weiterreichen.“ Neben den beiden Stadtstaaten profitieren zudem vor allem Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, deren Bundeszuschüsse sich ebenfalls fast verdrei- bzw. vervierfacht haben.

Auffallend ist weiterhin, dass die Landeszuschüsse an die Hochschulen in den meisten Ländern im Jahr 2011 geringer sind als noch rund zehn Jahre früher. In vier Ländern – Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen – haben sich die Landesausgaben je Studierenden um über 2.000 Euro verringert, in vier weiteren Ländern – Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – sind sie um über 1.000 Euro gesunken.

„Auffallend ist bei diesen Zahlen, dass eine Reihe von Ländern, die höhere Bundeszuweisungen als früher bekommen, ihre Landeszuschüsse stärker reduziert haben als andere“, so der Bildungsökonom weiter. „Betrachtet man vor diesem Hintergrund noch einmal die gesamten Landeszuschüsse an die Hochschulen, dann zeigt sich, dass selbst diese in einigen Ländern trotz wachsender Studierendenzahlen nicht durchgängig gestiegen sind,“ ergänzt Dohmen. „Im Gegenteil: Nur vier Länder zeigen nach Abschluss des Hochschulpakts im Jahr 2007 durchgängig zunehmende Landeszuschüsse an die Hochschulen, nämlich Bayern, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.“

„Hier macht sich die Föderalismusreform bemerkbar, die dem Bund eigentlich jede Finanzierung der Hochschulen verbietet,“ erläutert Dohmen. „Dies führt dazu, dass sowohl einige ost- als auch westdeutsche Länder im Verhältnis zu ihren Studierendenzahlen weniger Geld als früher vom Bund erhalten. Bei den ostdeutschen Ländern gilt dies trotz der Sonderregelungen im Rahmen des Hochschulpakts. Es stellt sich daher die Frage, wie die Leistungsfähigkeit des Hochschulsystems langfristig gesichert werden kann. Schließlich weisen alle vorliegenden Studienanfängerprognosen darauf hin, dass die Zahl der Studierenden langfristig deutlich über zwei Millionen liegen wird. Die Hochschulen müssen finanziell so ausgestattet werden, dass sie diese Zahl an Studierenden auch mit akzeptablen Studienbedingungen versorgen können. Die Länder werden diese Finanzlast alleine nicht schultern können. Vielmehr müssen langfristige Lösungen gefunden und nachvollziehbare Vereinbarungen getroffen werden, deren Einhaltung nicht erst durch komplizierte Berechnungen überprüft werden kann.“

Der Hochschulpakt regelt, dass Bund und Länder je zur Hälfte für die Kosten aufkommen, die den Hochschulen für die Finanzierung der zusätzlichen Studienanfänger durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes entstehen. Er läuft nach dem derzeitigen Stand Ende 2015 aus.

Die vollständige Studie kann von der Website der Konrad-Adenauer-Stiftung (http://www.kas.de/wf/de/71.3591/) heruntergeladen werden; die entsprechende Verknüpfung finden Sie auch auf der Internetseite des FiBS (www.fibs.eu).
Kontakt:

Dr. Dieter Dohmen (FiBS), Tel. 0 30 – 84 71 22 3–0, E-mail: d.dohmen@fibs.eu

Felise Maennig-Fortmann (Konrad-Adenauer-Stiftung), Tel. 030-26996-3372, Email: Felise.Fortmann@kas.de

Weitere Informationen:

http://www.fibs.eu
http://www.kas.de/wf/de/71.3591/

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