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Die Ergebnisse resultieren aus Sonderberechungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und des nationalen französischen Statistikamtes (INSEE). Der Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex lag 2010 in Frankreich mit 1,7% über dem in Deutschland mit 1,2%.
Die Tarifsteigerungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschieden sich im Vergleichszeitraum allerdings zum Teil deutlich. Die niedrigsten Tarifsteigerungen erhielten in Deutschland die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie im Finanz- und Versicherungsgewerbe mit jeweils 1,4%. In Frankreich wurden in diesen Bereichen mit die höchsten Tarifsteigerungen erzielt (Grundstücks- und Wohnungswesen: 2,1%, Finanz- und Versicherungsgewerbe: 2,0%). Dagegen wiesen die tariflichen Monatsverdienste im Verarbeitenden Gewerbe in beiden Ländern mit 1,8% durchschnittliche Steigerungsraten auf. Eine überdurchschnittliche Tariferhöhung von 2,5% verzeichnete das deutsche Baugewerbe. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste im Baugewerbe mit 1,8% durchschnittlich, allerdings erhöhten sich die tariflichen Monatsverdienste der leitenden Angestellten mit 2,5% deutlich stärker als die der unteren Tarifgruppen. Dies wird unter anderem mit der geringen Erhöhung des französischen Mindestlohns um 0,5% im Januar 2010 begründet.
In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC – salaire minimum interprofessionnel de croissance), der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Er wurde zum 1. Januar 2011 auf 9,00 Euro pro Stunde festgesetzt. Bei der in Frankreich geltenden 35-Stunden-Woche entspricht dies 1 365 Euro pro Monat. In Deutschland gibt es verbindliche Mindestlöhne nur für einzelne Branchen. Der Mindestlohn lag am 1. Juni 2011 zwischen 6,53 Euro (Mitarbeiter im Objektschutz in den neuen Ländern einschließlich Berlin sowie in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein) und 12,95 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet).
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale französische Statistikamt in Frankreich (INSEE) veröffentlichen jährlich Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
Weitere Auskünfte geben:
Mirjam Bick,
Telefon: +49 611 75 4327,
www.destatis.de/kontakt
INSEE (Institut national de la statistique et des études économiques)
Direction générale
18 boulevard Adolph Pinard
75675 Paris Cedex 14
Email: bureau-de-presse@insee.fr
Mirjam Bick | Quelle: Statistisches Bundesamt
Weitere Informationen: www.destatis.de
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