Tarif­ver­dienste stie­gen 2012 in Deutsch­land stär­ker als in Frank­reich

Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex im Jahr 2012 gegenüber 2011 in Deutschland mit + 2,1 % etwas niedriger als in Frankreich (2,2 %).

In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Der Anstieg der tariflichen Monatsverdienste lag in Deutschland zwischen 1,5 % im Bereich „Grundstücks- und Wohnungswesen“ und 3,2 % im Verarbeitenden Gewerbe.

In Frankreich erhielten die Beschäftigten im Schnitt ein Tarifplus zwischen 1,9 % im Wirtschaftsbereich Verkehr und Lagerei und 2,4 % im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Gastgewerbe.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es im französischen Nachbarland einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Im Jahr 2012 erfolgte eine Anhebung zum 1. Januar um 1,6 % sowie eine weitere von 2,0 % zum 1. Juli auf 9,40 Euro pro Stunde.

Zum 1. Januar 2013 stieg der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich noch einmal um 0,3 %. Dagegen gelten in Deutschland verbindliche Mindestlöhne nur in einzelnen Branchen. Sie lagen am 1. Juli 2012 zwischen 13,40 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet) und 7,00 Euro (Mitarbeiter im Objektschutz in den neuen Ländern einschließlich Berlin sowie in Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein).

Zudem bestand in der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze von 7,01 Euro in den neuen Ländern und von 7,89 Euro im früheren Bundesgebiet.

Methodische Hinweise:

Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der Indizes der tarif­lichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden in beiden Be­rechnungen nicht einbezogen.

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.

Weitere Auskünfte geben:
Mirjam Bick,
Telefon: +49 611 75 4327

Media Contact

Mirjam Bick Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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