Statistik wird Folgen der Finanzmarktstabilisierung für öffentlichen Gesamthaushalt zeigen können

Die Finanzstatistiken sind daher gut aufgestellt, künftig die direkten finanziellen Auswirkungen der verschiedenen im FMStG vorgesehenen Maßnahmen auf den öffentlichen Gesamthaushalt umfassend und präzise abzubilden:

o Die vierteljährliche Kassenstatistik bildet zeitnah die kassenwirksamen Einnahmen und Ausgaben ab; sie wird damit aufzeigen können, in welchem Umfang Maßnahmen nach Paragraf 7 (Rekapitalisierung) und Paragraf 8 (Risikoübernahme) des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ausgabenwirksam werden und in welchem Umfang sich der Fonds Mittel nach Paragraf 9 des Gesetzes am Kreditmarkt zur Finanzierung seiner Maßnahmen beschafft. Der Ermächtigungsrahmen des Gesetzes für die Kreditaufnahme beträgt insgesamt maximal 80 Milliarden Euro und kann um bis zu 20 Milliarden Euro erhöht werden, wenn eine Inanspruchnahme aus übernommenen Risiken erfolgt.

o Die Statistik wird auch erkennen lassen, in welchem Umfang der Fonds nach Paragraf 6 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes Garantien für Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten von Unternehmen des Finanzsektors insgesamt übernimmt und wie sich dadurch Volumen und Struktur aller vom Staat übernommenen Gewährleistungen, Garantien und sonstigen Sicherheiten verändern. Der Ermächtigungsrahmen für die Übernahme von Garantien für die Finanzmarktstabilisierung beträgt insgesamt 400 Milliarden Euro.

o Vierteljährlich und – in detaillierterer Gliederung – jährlich wird die Finanzstatistik nachweisen können, wie sich die öffentliche Schuld durch die Maßnahmen des Fonds in Höhe und Struktur verändert.

o Die Statistik wird darüber hinaus die Auswirkungen des Beteiligungserwerbs des Fonds an Unternehmen des Finanzsektors auf Umfang und Struktur des öffentlichen Finanzvermögens zeigen können.

Die Entwicklung wird durch die Finanzstatistiken bis zur vorgesehenen Abwicklung des Fonds Ende 2009 abgebildet werden. Eventuelle direkte Folgewirkungen für die öffentlichen Haushalte, die nach Abschluss der Maßnahmen Ende 2009 nach den im Finanzmarktstabilisierungsgesetz festgelegten Regeln von Bund und Ländern zu übernehmen sind, wird die Finanzstatistik im Rahmen ihrer regelmäßigen vierteljährlichen und jährlichen Beobachtung aller öffentlichen Finanzen feststellen können.

Erste Daten über die Entwicklung im Jahr 2008 werden Mitte März
2009 vorliegen.
Weitere Auskünfte gibt:
Hans Rehm,
Telefon: (0611) 75-4174,
E-Mail: gesamthaushalt@destatis.de

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Hans Rehm Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

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