Sieben von zehn Freiheitsstrafen im Jahr 2008 zur Bewährung ausgesetzt

Das waren rund 23 000 Personen (3%) weniger als im Vorjahr (898 000). Von den insgesamt 874 700 verurteilten Personen im Jahr 2008 erhielten knapp 160 000 eine Freiheits- oder Jugendstrafe. Von diesen 160 000 Verurteilten wurden wiederum 48 500 mit einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung belegt; das entsprach einem Anteil von 6% an allen Verurteilten.

Bei weiteren 111 000 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit noch zu vermeiden.

Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion ist die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2008 wurden 618 100 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren rund 71% aller Verurteilten. Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht (etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen, Weisungen) wurden die Straftaten von weiteren 97 000 Personen (11% aller Verurteilten) sanktioniert.

Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis unter 21 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2008 kam annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (63%) Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Junge Menschen werden, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche wurden 2008 fast doppelt so oft, Heranwachsende dreimal so oft verurteilt wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2008 waren 82% der Verurteilten Männer (716 100). Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte Zwanzig am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück; Kriminalität bleibt somit in den überwiegenden Fällen eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.

204 900 Personen oder 23% aller Verurteilten wurden wegen Straßenverkehrsdelikten abgeurteilt, 152 300 (17%) wegen Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung und weitere 105 600 (12%) wegen Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 84 500 (10% der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 61 300 (7%).

Ausgewählte Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2008 sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt. Daten zu zurückliegenden Berichtsjahren können kostenfrei unter anderem über die Tabelle 24311-0001 in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden. Weitere Daten und Hintergrundinformationen finden sich auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de.

Zwei Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Alter,
Telefon: (0611) 75-4114,
E-Mail: rechtspflegestatistik@destatis.de

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Stefan Alter Statistisches Bundesamt

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