Rund 1,4% aller Haushalte erhielten Ende 2008 Wohngeld

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.

In den neuen Ländern (ohne Berlin) wird Wohngeld rund doppelt so häufig in Anspruch genommen wie im früheren Bundesgebiet (mit Berlin): Am Jahresende 2008 bezogen 2,5% aller ostdeutschen Privathaushalte und 1,2% aller westdeutschen Privathaushalte Wohngeld. Am häufigsten waren die privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern (3,3%) sowie Sachsen (2,9%) auf Wohngeld angewiesen.

Am seltensten nahmen die Privathaushalte in Bayern (0,9%) sowie in Baden-Württemberg und Hessen (je 1,0%) entsprechende Leistungen in Anspruch.

Gut die Hälfte (54%) aller Wohngeldempfänger führte einen Einpersonenhaushalt. 14% der Wohngeldempfänger lebten in einem Zwei-Personen-Haushalt, 8% in einem Drei-Personen-Haushalt. In 24% der Empfängerhaushalte wohnten vier oder mehr Personen.

90% der Empfängerhaushalte erhielten 2008 ihr Wohngeld als Mietzuschuss, die restlichen 10% als Lastenzuschuss, das heißt als Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und Bewirtschaftung ihres Eigentums. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 88 Euro: Den Empfängerhaushalten von Mietzuschuss wurden durchschnittlich 85 Euro im Monat an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von Lastenzuschuss durchschnittlich 113 Euro. Die monatliche Bruttokaltmiete der Empfänger von Mietzuschuss betrug Ende

2008 durchschnittlich 6,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag mit durchschnittlich 4,31 Euro je Quadratmeter Wohnfläche niedriger.

Neben den rund 569 000 „reinen“ Wohngeldhaushalten gab es Ende
2008 in Deutschland noch rund 52 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten „Mischhaushalten“. Dies entspricht einer Verdoppelung der „Mischhaushalte“ gegenüber dem Vorjahr (2007: 26 122). Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld – also für „reine“ Wohngeldhaushalte und „Mischhaushalte“ zusammen – betrugen im Jahr 2008 bundesweit rund 750 Millionen Euro. Dies entspricht einem Rückgang um knapp ein Fünftel (18,8%) gegenüber dem Vorjahr.

Im Jahr 2004, dem Jahr vor Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) und den damit verbundenen Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005, beliefen sich die Ausgaben für das Wohngeld auf 5,18 Milliarden Euro; damals bezogen noch 3,5 Millionen Haushalte Wohngeld. Durch die Reform entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,

Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt. Mit der von Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2009 beschlossenen Wohngeldreform sind Leistungsverbesserungen für die Wohngeldbezieher verbunden; auch wird sich die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte wieder erhöhen.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

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Carola Müller,
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E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

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Carola Müller Statistisches Bundesamt

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