Deutlich weniger Einbürgerungen im Jahr 2008

Damit fiel die Zahl der Einbürgerungen auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Den Höchststand hatten die Einbürgerungen im Jahr 2000 mit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts erreicht. Damals wurden etwa 186 700 Personen eingebürgert – nahezu doppelt so viele wie 2008.

Innerhalb Deutschlands war die Entwicklung recht unterschiedlich:
In Mecklenburg-Vorpommern war der Rückgang gegenüber dem Vorjahr am größten (- 41%), gefolgt von Hamburg (- 31%) und Bayern (- 24%). In Sachsen-Anhalt (+ 5%) und dem Saarland (+ 1%) hat sich die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr sogar erhöht.
2008 erwarben 66 000 Personen (70% aller Eingebürgerten) die deutsche Staatsangehörigkeit, die seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben; das waren 15% weniger als im Jahr zuvor. Deren in Deutschland lebende ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder waren mit 10 700 Fällen Einbürgerungen (24% weniger als im Vorjahr) die zweitgrößte Gruppe. Diese Personen können schon nach kürzerer Zeit eingebürgert werden. An dritter Stelle standen mit knapp 8 300 Fällen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern mit einem deutschen

Ehe- oder Lebenspartner (23% weniger als im Vorjahr).

Die größte Gruppe hinsichtlich der Herkunft der Eingebürgerten bildeten 2007 – wie schon in den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit rund 24 500 Einbürgerungen. Dies entsprach 25% aller Einbürgerungen und spiegelt in etwa den Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern wider. Danach folgten Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien- Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (rund 6 900 Fälle) und aus Polen beziehungsweise dem Irak (jeweils gut 4 200 Fälle).

Eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr war lediglich bei den Einbürgerungen aus dem Irak (+ 3%) zu verzeichnen. Die zahlenmäßig stärksten Rückgänge wurden bei Einbürgerungen aus der Ukraine (- 56%) und der Russischen Föderation (- 40%) festgestellt.

Die Einbürgerungsquote drückt das Verhältnis von erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus. Sie bezieht also die tatsächlichen Einbürgerungen auf die Zahl jener Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel und der erforderlichen Aufenthaltsdauer alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

2008 betrug diese Quote insgesamt 2,2%, das heißt von 45 Ausländerinnen und Ausländern, die sich 2008 hätten einbürgern lassen können, haben sich nur einer beziehungsweise eine zu diesem Schritt entschlossen. Für EU-Bürger ergibt sich mit 14 000 Einbürgerungen eine unterdurchschnittliche Quote von 0,9%, für Nicht-EU-Bürger mit 80 400 Einbürgerungen eine überdurchschnittliche von 2,8%. Die höchste Quote wurde mit 23,8% bei ehemaligen Staatsangehörigen des Iraks registriert.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Gunter Brückner,
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E-Mail: migration@destatis.de

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Dr. Gunter Brückner Statistisches Bundesamt

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