Sozialhilfe 2006: 1,1 Mill. Menschen erhielten besondere Leistungen

Die mit Abstand wichtigste Hilfeart ist dabei die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 643 000 Empfängern im Laufe des Jahres 2006.

Ferner ist die Hilfe zur Pflege von erheblicher Bedeutung: So erhielten im Laufe des Jahres 2006 rund 366 000 Personen diese Hilfeleistung. Insgesamt gab die öffentliche Hand im Jahr 2006 netto rund 14,4 Milliarden Euro für die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ aus; dies entspricht einem Anteil von 79% an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe (18,1 Milliarden Euro).

Die im 6. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.

Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit – erbracht wird.

Im Laufe des Jahres 2006 erhielten 643 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 60% dieser Empfänger waren männlich, 40% weiblich. Der Anteil der deutschen Hilfeempfänger betrug 96%. Die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen waren im Durchschnitt 32 Jahre alt (Männer: 31 Jahre,

Frauen: 34 Jahre).

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurde 2006 an gut zwei Drittel der Leistungsberechtigten (69%) in voll- beziehungsweise teilstationären Einrichtungen gewährt. Gut ein Drittel der Empfänger

(36%) erhielt Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen. Bei rund 6% der Personen, die im Laufe des Jahres 2006 Eingliederungshilfe bezogen, erfolgte die Leistungsgewährung sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.

Insgesamt gaben die Träger der Sozialhilfe im Jahr 2006 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 10,5 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Mit einem Anteil von 58% an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen damit die finanziell mit Abstand bedeutendste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe unterstützt mit der Hilfe zur Pflege nach dem 7.
Kapitel des SGB XII auch pflegebedürftige Personen. Die Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält. Bis zum Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes zum 1. Januar 1995 und den daraus resultierenden Leistungen seit April 1995 (häusliche Pflege) beziehungsweise seit Juli 1996 (stationäre Pflege) war die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe das wichtigste Instrument zur materiellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
Im Laufe des Jahres 2006 erhielten rund 366 000 Personen Hilfe zur Pflege. Gut drei Viertel (76%) dieser Personen befanden sich 2006 zumindest vorübergehend in stationärer Pflege. In knapp einem Viertel der Fälle (24%) wurde die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen gewährt. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege überwogen die Frauen mit einem Anteil von 69% deutlich. Der Anteil der deutschen Hilfeempfänger betrug 94%. Die Empfänger von Hilfe zur Pflege waren im Durchschnitt 75 Jahre alt (Männer: 66 Jahre, Frauen:

80 Jahre). Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2006 netto insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus.

Darüber hinaus gab es im Laufe des Jahres 2006 rund 78 000 Empfänger von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) beziehungsweise von Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII), für die netto zusammen 0,4 Milliarden Euro aufgewandt wurden. Ferner gab es rund 62 000 Empfänger von unmittelbar vom Sozialamt gewährten Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII. Hilfe zur Gesundheit wird Personen gewährt, die ansonsten keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz – zum Beispiel aufgrund einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung – genießen.

Neben den unmittelbar vom Sozialamt gewährten Hilfen zur Gesundheit wurden in der amtlichen Sozialhilfestatistik noch nachrichtlich 130 000 nicht gesetzlich krankenversicherte Personen erfasst, deren Behandlungskosten im Bedarfsfall zunächst über die Krankenkassen abgewickelt und später den Krankenkassen durch die Sozialhilfeträger erstattet werden. Für die Hilfen zur Gesundheit (einschließlich der Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der

Krankenbehandlung) wurden 2006 insgesamt 0,9 Milliarden Euro aufgewendet.

Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
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