Elterngeld bei Vätern meistens für 2 Monate bewilligt

Nachdem im ersten Halbjahr rund 200 000 Anträge genehmigt wurden, kamen im dritten Quartal weitere 187 000 Bewilligungen hinzu. Von Januar bis September wurden bundesweit rund 37 000 Anträge von Vätern auf Elterngeld bewilligt, dies entspricht einem Anteil von 9,6%.

Während im ersten Quartal 2007 6,9% der Anträge für Väter waren, belief sich der Anteil im dritten Quartal auf 10,7%. Eine mögliche Ursache für diesen Anstieg liegt darin, dass Väter nunmehr verstärkt Anträge für die Partnermonate stellen. Mehr als die Hälfte der Väter (57%) beantragte in den ersten neun Monaten des Jahres 2007 das Elterngeld für zwei Monate, 20% nehmen eine „Babyzeit“ von zwölf Monaten. Bei den Müttern ergibt sich ein anderes Bild: 86% von ihnen beanspruchen Elterngeld für zwölf Monate, ein Prozent für zwei Monate.

36% der Väter, die das Elterngeld für zwölf Monate in Anspruch nehmen, erhalten ein Elterngeld von 300 Euro monatlich, 12% erhalten 1 500 Euro oder mehr. Von den Vätern, die zwei Monate Elterngeld nehmen, erhalten 19% 300 Euro und 22% 1 500 Euro oder mehr.

Der Anteil der für Väter bewilligten Anträge lag von Januar bis September mit 12,4% in Berlin am höchsten. Anteile von 10% oder mehr wurden für Bayern (11,2%), Hamburg (10,8%), Brandenburg (10,5%) und Thüringen (10,0%) ermittelt. Am geringsten war der Väter-Anteil in Sachsen-Anhalt (7,6%) und im Saarland (5,8%).

Das Elterngeld beträgt 67% des letzten Nettogehalts, wenn die Arbeitszeit vollständig oder teilweise reduziert wird, mindestens 300 Euro und höchstens 1 800 Euro monatlich. Nicht Erwerbstätige erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Je nach Familiensituation erhöht sich der Betrag um einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag.

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für die ersten neun Monate 2007 sind abrufbar im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/publikationen

(Suchbegriff: „Elterngeld“).

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

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