86% der Wohnbauten gehören privaten Haushalten
Der Anteil der Wohnbauten, die Kapitalgesellschaften gehören, ging demgegenüber zurück und beträgt nur noch circa 12%.
Erstmals veröffentlicht das Statistische Bundesamt damit Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zum Anlagevermögen der Volkswirtschaft nach institutionellen Sektoren.
Üblicher Weise werden in den VGR die Sektoren „private Haushalte“ und „private Organisationen ohne Erwerbszweck“ gemeinsam nachgewiesen. Da private Organisationen kaum über Eigentum an Wohnbauten verfügen, fällt der Anteil des zusammengefasst nachgewiesenen Sektors mit 87% nur geringfügig höher aus.
Bei den sonstigen Anlagegütern haben die privaten Haushalte einschließlich der privaten Organisationen hingegen nur einen Anteil von 10%. Gut 62% der sonstigen Anlagegüter der Volkswirtschaft befinden sich im Besitz von Kapitalgesellschaften. Dabei handelt es sich vor allem um Büro-, Fabrik-, Lager- und ähnliche Gebäude sowie um Fahrzeuge, Maschinen und Ausrüstungen. Dem Staat werden rund 28% der sonstigen Anlagegüter zugerechnet. Darin sind die öffentlichen Tiefbauten einschließlich Straßen und Autobahnen enthalten.
Die Wohnbauten umfassen die Hälfte des Anlagevermögens der Volkswirtschaft. Damit bestimmt ihre Verteilung nach Sektoren sehr stark die des gesamten Anlagevermögens. Fast die Hälfte aller Anlagegüter der Volkswirtschaft werden im Sektor private Haushalte einschließlich privater Organisationen eingesetzt.
Die Daten stammen aus der Anlagevermögensrechnung der VGR. Neben den Wohnbauten gehören zum Anlagevermögen auch Nichtwohnbauten, Ausrüstungen, immaterielle Anlagen, wie zum Beispiel Software, sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Enthalten sind damit alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Diese Definition trifft auch auf die von privaten Haushalten als Eigentümer selbst genutzten Wohnbauten zu.
Der Sektor private Haushalte umfasst nach den Regeln der VGR Einzelpersonen und Gruppen von Einzelpersonen nicht nur als Konsumenten, sondern auch als Produzenten. Dazu zählen zum Beispiel auch Einzelunternehmer und -kaufleute, freiberuflich tätige Selbständige, selbständige Landwirte, Praxisgemeinschaften von Ärzten, Anwälten und Architekten.
Weitere Informationen zur Anlagevermögensrechnung des Statistischen Bundesamtes finden sie im Aufsatz „Kapitalstockrechnung in Deutschland“ in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ 11/2006, die im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen kostenlos abrufbar ist.
Weitere Auskünfte gibt: Dr. Oda Schmalwasser,
Telefon: (0611) 75-2680,
E-Mail: vgr-vermoegen@destatis.de
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