Bruttoverdienste 2005 im Durchschnitt bei gut 40 600 Euro

Die durchschnittlichen Bruttojahresverdienste aller erfassten Wirtschaftsbereiche stiegen um 2,1% auf 41 943 Euro in Westdeutschland und um 1,5% auf 29 795 Euro in Ostdeutschland. Damit lagen die Ost-Verdienste im Jahr 2005 wie schon 2004 bei rund 71% des Niveaus im früheren Bundesgebiet.

Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienten 2005 in Deutschland in den genannten Wirtschaftsbereichen durchschnittlich 33 909 Euro im Jahr und damit fast 9 000 Euro weniger als vollzeitbeschäftigte Männer (42 794 Euro). Dieser Verdienstabstand zeigt sich auch im früheren Bundesgebiet. In den neuen Ländern und Berlin-Ost war der geschlechterspezifische Verdienstabstand mit gut 3 700 Euro deutlich geringer. Allerdings nahm der Unterschied zwischen Männern und Frauen in Ostdeutschland im Vergleich zum Jahr 2004 um 200 Euro zu; die Bruttoverdienste der Männer sind um 1,6%, die der Frauen aber nur um 1,1% gestiegen.

Aus dem geschlechterspezifischen Verdienstabstand kann nicht geschlossen werden, dass Frauen im gleichen Unternehmen für die gleiche Tätigkeit anders bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich vielmehr durch Unterschiede in der männlichen und weiblichen Arbeitnehmerstruktur erklären. Diese sind beispielsweise gekennzeichnet durch Unterschiede im Anforderungsniveau, der Verteilung auf besser und schlechter bezahlte Wirtschaftszweige, der Größe der Unternehmen, der Zahl der Berufsjahre, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und des Ausbildungsniveaus.

Als Bruttojahresverdienste werden hier die jahresdurchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer bezeichnet. Eingeschlossen sind alle regelmäßigen und unregelmäßigen Zahlungen für geleistete Arbeit – also auch Weihnachtsgeld oder Leistungsprämien – und zwar vor Abzug der Arbeitnehmersozialbeiträge und der Lohnsteuer. Nicht enthalten sind die Arbeitgebersozialbeiträge. Erfasst werden die Verdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen im Produzierenden Gewerbe und die Verdienste der vollzeitbeschäftigten Angestellten im Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe. Verdienste von Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten werden nicht erfragt.

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