Arbeitskosten 2004 in den neuen Bundesländern um 28% unter Westniveau

Der Abstand zum Westniveau resultierte auch aus längeren Arbeitszeiten. Im Jahr 2004 arbeiteten Vollzeitbeschäftigte in den neuen Bundesländern mit 1 720 geleisteten Arbeitsstunden 55 Stunden oder 3,3% mehr als im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin (1 665 Stunden). Das lag vor allem an der längeren vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten: In den neuen Ländern war sie im Jahr 2004 mit durchschnittlich 39 Stunden und 29 Minuten um eine Stunde und 16 Minuten länger als im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin (38 Stunden und 13 Minuten). Entsprechend war der Abstand der Arbeitskosten je Vollzeitbeschäftigten zwischen Ost und West mit 25,8% etwas geringer als bei den Arbeitskosten je geleistete Stunde.

Nach Wirtschaftzweigen betrachtet variierte der Abstand zum Westniveau deutlich. In den von öffentlichen Arbeitgebern dominierten Wirtschaftszweigen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ war der Abstand der Arbeitskosten je geleistete Stunde mit Werten zwischen 14% und 15% am geringsten, im privatwirtschaftlich geprägten Verarbeitenden Gewerbe mit 40,5% am größten. Hier spielten neben deutlich geringeren Kosten – die Arbeitskosten je Vollzeitbeschäftigten lagen um 36,0% unter Westniveau – erheblich längere Arbeitszeiten eine merkliche Rolle: Im Verarbeitenden Gewerbe der neuen Bundesländer lagen im Jahr 2004 die geleisteten Arbeitsstunden mit 7,5% am weitesten über dem Westniveau.

Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften entstehenden Aufwendungen. Dazu gehören die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer, die von den Arbeitgebern getragenen Sozialbeiträge, Kosten der beruflichen Aus- und Fortbildung und sonstige Kosten, wie Anwerbungskosten und Berufskleidung. Unter den Begriff „geleistete Arbeitsstunden“ fallen nur die tatsächlich geleisteten Stunden, das heißt dass zum Beispiel Krankheits-, Feier- und Urlaubstage nicht darin enthalten sind, während geleistete Überstunden – sowohl bezahlte als auch unbezahlte – einfließen. Um Teilzeitbeschäftigte vergleichbar einzubeziehen, wurden sie entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnet.

Dies sind erste Ergebnisse der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung. In Deutschland wurden für diese Strukturerhebung bei rund 26 000 Unternehmen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich alle Kosten, die im Lauf des Jahres 2004 für den Faktor Arbeit angefallen sind, erfragt. Weitere Ergebnisse wird das Statistische Bundesamt Ende August im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlichen.

Weitere Auskünfte gibt: Roland Günther, Telefon: (0611) 75-3858, E-Mail: arbeitskosten@destatis.de

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