Testbefragungen für eine registergestützte Volkszählung beginnen

Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, beginnen in der ersten Dezemberwoche 2001 die Erhebungen zum Test eines neuen, registergestützten Verfahrens der Volkszählung. Stichtag der Erhebungen ist der 5. Dezember 2001. Rechtsgrundlage der Erhebungen ist das Zensusvorbereitungsgesetz vom 27. Juli 2001.

Anlässlich eines Pressegesprächs am 28. November 2001 in Berlin stellten der

  • Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, Fritz Rudolf Körper,

  • Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen,

  • Leiter des Statistischen Landesamtes Hamburg, Dr. Wolfgang Bick, sowie der

  • Beigeordnete des Deutschen Städtetages, Dr. Helmut Fogt,

Methoden und Ziele einer möglichen registergestützten Volkszählung, deren Test und den Testablauf vor.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, erklärte, mit dem Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus ist der Grundstein zu einem modernen Zensusverfahren gelegt, das bürgerfreundlicher und wesentlich kostengünstiger als eine herkömmliche Volkszählung ist. Durch die Nutzung vorhandener Daten aus Verwaltungsregistern und -dateien kann weitgehend auf eine Befragung der Bürger verzichtet werden. Der Methodenwechsel, mit dem die amtliche Statistik Neuland betritt, bedarf vorbereitender Testuntersuchungen, die zum Stichtag 5. Dezember 2001 beginnen werden. Für diese Testphase sind zunächst auch Befragungen bei Bürgern erforderlich, die bei einem späteren registergestützten Zensus entfallen.

Präsident Johann Hahlen ging insbesondere auf Einzelheiten der nächste Woche beginnenden Befragungen von 450 000 Bürgerinnen und Bürgern ein: Kernstück der zu testenden neuen Methode ist die Nutzung von vorhandenen Verwaltungsregistern, insbesondere der gemeindlichen Melderegister und der Bundesanstalt für Arbeit.

Dr. Wolfgang Bick hob als Vertreter der Statistischen Ämter der Länder hervor, dass das Schwergewicht der Durchführungsarbeiten wie bei fast allen amtlichen Erhebungen bei den 16 Landesämtern liege. „Meine Kollegen in den Statistischen Landesämtern haben die wesentlichen Vorarbeiten abgeschlossen. Die Stichproben sind gezogen, rund 4 000 Interviewer und Interviewerinnen sind geschult und stehen in den Startlöchern“, erklärte Dr. Bick.

Vorrangiges Ziel der Testerhebungen ist, die Aussagekraft der Melderegister festzustellen. Dies geschieht in 555 zufällig ausgewählten Gemeinden, das sind 4 % der Gemeinden Deutschlands. Dort werden die Bewohner ausgewählter Gebäude von Interviewern zu ihrer Person befragt. Die Befragungsergebnisse werden in den Statistischen Landesämtern mit den aus Melderegistern übermittelten Daten verglichen.

Dieser Abgleich erfolgt unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses im abgeschotteten Bereich der Statistischen Landesämter. Eine Rückmeldung der Vergleichsergebnisse an die Meldebehörden findet nicht statt.

Des Weiteren werden die bei einem registergestützten Zensus vorgesehenen statistischen Verfahren, insbesondere zur Generierung von Haushalten aus den vorhandenen Informationen und zur Zusammenführung der Daten, in 222 der ausgewählten 555 Gemeinden erprobt. Dabei werden neu entwickelte statistische Verfahren anhand der Befragungsergebnisse geprüft und optimiert.

Für die in den 222 Gemeinden ausgewählten 16 000 Gebäude, das sind weniger als 0,1 % aller Gebäude Deutschlands, werden die Eigentümer postalisch zu Gebäude und Wohnungen befragt. Dabei soll auch geklärt werden, ob und mit welchem Aufwand die Registerdaten durch Nachfragen ergänzt oder verbessert werden können.

In einem zweiten Testabschnitt werden im Verlaufe des Jahres 2002 die zum Stichtag übermittelten Daten der Melderegister stichprobenweise bundesweit auf Mehrfachmeldungen untersucht.

Erste Ergebnisse der Testerhebungen sind im Jahr 2003 zu erwarten. Auf der Grundlage der Testergebnisse wird die amtliche Statistik Empfehlungen zur Durchführung eines künftigen Zensus in Deutschland vorlegen. Über Zeitpunkt und Ausgestaltung des nächsten Zensus wird dann der Gesetzgeber zu entscheiden haben.

Weitere Auskünfte erteilt: Hans Gerd Siedt,
Telefon: (0611) 75- 2845,
E-Mail: hans-gerd.siedt@destatis.de


Die „Virtuelle Pressemappe“, mit allen beim Pressegespräch ausgegebenen Unterlagen (u.a. Muster-Erhebungsbogen) sowie den Statements der Beteiligten, finden Sie in der Internetpräsentation der Destatis-Pressestelle.


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Hans Gerd Siedt Pressemitteilung

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