59% der Beamten des Bundes gehen mit 65 Jahren in Pension

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind nach vorläufigen Ergebnissen der Versorgungsempfängerstatistik im Laufe des Jahres 2005 rund 2 600 Beamte und Richter des Bundes in Pension gegangen; das waren 4% mehr als im Jahr 2004.

Gut 1 500 Beamte und Richter des Bundes wurden dabei nach Vollendung des 65. Lebensjahres (Regelaltersgrenze) in den Ruhestand versetzt (+ 15% gegenüber 2004). Im Jahr 2005 erfolgten damit 59% aller Pensionierungen mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Im Vorjahr hatte dieser Anteil noch bei 54% gelegen. Knapp die Hälfte der Beamten, die im Jahr 2005 mit 65 in den Ruhestand gingen, hatte allerdings zuvor von der Altersteilzeit Gebrauch gemacht. 200 Beamte (- 22% gegenüber 2004) erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie beispielsweise im Bereich des Polizeivollzugsdienstes gültig ist.

Der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit stieg beim Bund leicht von 14% auf 15%. Seit 1999, dem Jahr vor Einführung der Abschläge bei der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit, ist der Anteil somit erstmals nicht weiter gesunken. Insgesamt gingen 2005 rund 400 Personen aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand.

Die Möglichkeit, den aktiven Dienst auf Antrag mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu beenden, nutzten knapp 300 Beamte (- 6% gegenüber 2004). Im Jahr 2000 hatte noch fast ein Viertel diese Möglichkeit, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden, genutzt. Durch die Pensionsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand (3,6% pro Jahr, jedoch höchstens 10,8%) wurde die Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenzen im Vergleich zur Altersteilzeit zunehmend unattraktiv.

Auch die Zahl der Beamten des Bundes, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand gingen, sank auf 200 (- 25% gegenüber 2004).

Die Zahl der Berufssoldaten, die 2005 pensioniert wurden, lag mit rund 2 500 leicht über dem Vorjahr (+ 3%). Knapp 2 000 Berufssoldaten erreichten 2005 eine der für sie gesetzlich festgelegten Altersgrenzen, 450 nutzten eine Vorruhestandsregelung.

Insgesamt erhielten im Januar 2006 knapp 79 000 ehemalige Beamte (einschließlich Richter) des Bundes sowie knapp 87 000 Berufssoldaten beziehungsweise deren Hinterbliebene Altersbezüge in Form von Ruhegehalt, Witwen-/Witwer- oder Waisengeld. Das waren zusammen 3 400 Versorgungsempfänger mehr als Anfang 2005. Die Zahl der Pensionäre (117 000) stieg um 2,6% und die der Hinterbliebenen (48 000) blieb annähernd konstant.

Weitere Auskünfte gibt: Susan Kriete-Dodds, Telefon: (0611) 75-4105, E-Mail: personalstatistiken.oeffentlicher-dienst@destatis.de

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