4. Quartal 2005: Arbeitskosten + 0,4%, Sozialbeiträge der Arbeitgeber: – 1,0%

Die Arbeitskosten je geleisteter Stunde im Produzierenden Gewerbe und in ausgewählten Dienstleistungsbereichen sind nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Deutschland im vierten Quartal 2005 gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4% gestiegen. In der zehnjährigen Zeitreihe des Arbeitskostenindex wurden gleich niedrige Wachstumsraten Ende 1997 und Ende 2004 festgestellt. Im Vergleich zum Vorquartal sanken erstmals die Arbeitskosten saison- und kalenderbereinigt um 0,3%.

Die beiden Hauptbestandteile der Arbeitskosten entwickelten sich wiederum unterschiedlich: Die Bruttolöhne und -gehälter je geleisteter Arbeitsstunde sind im vierten Quartal 2005 im Vorjahresvergleich kalenderbereinigt um 0,8% gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber je geleisteter Arbeitsstunde um 1,0% gesunken. Hauptgrund ist der seit Juli 2005 geltende Teil der Gesundheitsreform mit dem Ziel der Senkung der Lohnnebenkosten: Die paritätische Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an den Kosten der Krankenversicherung wurde aufgegeben. Die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozentpunkte teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig; den zeitgleich eingeführten zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozentpunkten tragen nur die Arbeitnehmer. Im Ergebnis wurde also der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Arbeitgeber um 0,45 Prozentpunkte gesenkt, in gleicher Höhe stieg der Beitragssatz für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.

Im Jahr 2005 sind die Arbeitskosten kalenderbereinigt lediglich um 0,9% gestiegen. Der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben, in Höhe von 1,1% fiel 2005 niedriger aus als der Anstieg des Verbraucherpreisindex in Höhe von 2,0%. Dies sind die geringsten Steigerungsraten der Arbeitskosten sowie der Bruttolöhne und -gehälter in der für die letzten zehn Jahre berechneten Zeitreihe des Arbeitskostenindex. Die Sozialbeiträge blieben 2005 im Vergleich zum Vorjahr mit + 0,1% nahezu unverändert.

Die Wachstumsrate der Arbeitskosten im dritten Quartal 2005 gegenüber dem Vorjahresquartal wird für Deutschland mit 1,1% bestätigt. Im Zeitraum drittes Quartal 2004 bis drittes Quartal 2005 weist Deutschland somit die niedrigste Steigerungsrate aller EU-Mitgliedstaaten auf. Die Arbeitskosten sind im vergleichbaren Zeitraum im Euro-Währungsgebiet um 2,2% und in der Europäischen Union um 2,7% gestiegen. Frankreich (+ 2,8%) und das Vereinigte Königreich (+ 4,2%) verzeichneten deutlich höhere Wachstumsraten der Arbeitskosten. Die größte Steigerung der Arbeitskosten je geleisteter Stunde ermittelte Lettland mit 15,7%.

Der Arbeitskostenindex wird europaweit auf harmonisierter Grundlage berechnet und spiegelt die Entwicklung der Arbeitskosten insgesamt sowie der Teilkomponenten Bruttolöhne und -gehälter und Sozialbeiträge der Arbeitgeber jeweils je geleisteter Stunde wider. Zum Darstellungsbereich des Arbeitskostenindex zählen das Produzierende Gewerbe sowie die Dienstleistungsbereiche „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern“, „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“, „Kredit- und Versicherungsgewerbe“ und „Unternehmensnahe Dienstleistungen“. Ab dem Jahr 2007 soll der gesamte Dienstleistungsbereich abgebildet werden. Die in die Berechnung des Arbeitskostenindex einfließenden Daten stammen aus einer Vielzahl von bestehenden Statistiken, eine neue, eigenständige Erhebung wird hierfür nicht durchgeführt. Die Entwicklung der geleisteten Arbeitsstunden wird der Arbeitszeitberechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) entnommen.

Weitere Auskünfte gibt: Ralf Droßard, Telefon: (0611) 75-4236, E-Mail: arbeitskosten@destatis.de

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