2001: Entfernungspauschale entlastet Bundesbürger um 5,8 Milliarden Euro

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, mussten die Bundesbürger 2001 dank der Entfernungspauschale rund 5,8 Milliarden Euro weniger an Einkommensteuer bezahlen. Durch die Kürzungen bei der Entfernungspauschale und die Senkung der Steuertarife in Folge der Steuerreformen der letzten Jahre wird die steuerliche Entlastung durch die Entfernungspauschale – unter sonst unveränderten Annahmen – bis 2005 um schätzungsweise 30% zurückgehen. Dies zeigen erste Ergebnisse zur Entfernungspauschale aus der neuen jährlichen Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes.

Danach legten Arbeitnehmer mit Werbungskosten von mehr als 1 023 Euro (2 000 DM) im Jahr 2001 durchschnittlich 28,7 Kilometer von zu Hause zur Arbeitsstätte zurück. Für die ostdeutschen Steuerzahler war die Strecke mit durchschnittlich 31,4 Kilometer etwas länger als für ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen mit 28,1 Kilometer. Nicht berücksichtigt sind Arbeitnehmer mit geringeren Werbungskosten als den Pauschbetrag von 1 023 Euro (2 000 DM).

Ausführlichere Ergebnisse zur Entfernungspauschale und zur Einkommensteuer insgesamt bietet der neue Bericht zur Einkommensteuerstatistik 2001, der im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/allg/d/veroe/proser4fist.htm kostenlos erhältlich ist. Der zukünftig jährlich erscheinende Bericht gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil wird der Besteuerungsprozess mit kommentierten Standardtabellen dargestellt. Im zweiten Teil werden steuerpolitisch aktuelle Themen statistisch beleuchtet. Für dieses Jahr wurde hierfür die Entfernungspauschale gewählt.

Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Daniel Vorgrimler,
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