Weiterentwicklung der amtlichen Statistik

Statistischer Beirat formuliert politische Handlungserfordernisse in der 16. Wahlperiode

Die amtliche Statistik ist eine unverzichtbare Säule der Informationsinfrastruktur unseres Landes, stellt der Statistische Beirat, das Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik, fest. Die amtliche Statistik liefert die notwendigen Informationen für politische und wirtschaftliche Entscheidungen, für administratives Handeln, für wissenschaftliche Analysen und für die Orientierung der Bürger. Qualitativ hochwertige amtliche Statistiken stellen daher einen bedeutsamen Standortvorteil dar und leisten einen wichtigen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche steht auch die amtliche Statistik vor großen Herausforderungen. Der tief greifende strukturelle Wandel der Wirtschaft – getrieben von den vier Megatrends der Globalisierung, der Tertiarisierung, der Informatisierung und der demografischen Entwicklung -, die fortschreitende Vertiefung und Verbreiterung der Europäischen Union und die intensiv geführte Debatte um nachhaltige Entwicklung, Bürokratieabbau und Haushaltskonsolidierung markieren dabei die wichtigsten Einflussfaktoren.

Vor diesem Hintergrund steht die Weiterentwicklung des statistischen Systems auch in der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf der politischen Agenda. Der Statistische Beirat empfiehlt hierfür folgende Eckpunkte:

1. Damit sich die amtliche Statistik in ihrer Programmgestaltung schneller und flexibler den sich wandelnden Anforderungen anpassen kann, sind ihre rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend zu überprüfen und, wo notwendig, zu flexibilisieren. Dies gilt vor allem für das Bundesstatistikgesetz. Erfahrungen anderer vergleichbarer Länder sind dabei systematisch einzubeziehen.

2. Bei der inhaltlichen Weiterentwicklung des statistischen Programms kommt einer Reform der Unternehmensstatistiken hohe Priorität zu. Um dem wirtschaftlichen Strukturwandel angemessen Rechnung zu tragen, sind statistische Informationen beispielsweise über neue Dienstleistungen und neue technologische Entwicklungen auszuweiten. Um das Gesamtsystem schlank zu halten, sind im Gegenzug Statistiken über an Bedeutung verlierende Phänomene zurückzuführen.

3. Nicht zuletzt die Globalisierung verstärkt die Notwendigkeit zu internationaler Harmonisierung und Standardisierung amtlicher Statistiken. Immer stärker gehen nationale Statistiksysteme im Europäischen Statistischen System (ESS) auf. Deutschland sollte die Fortentwicklung des ESS unter Wahrung der Subsidiarität und unter Berücksichtigung der Kosten und Belastungen intensiv mitgestalten.

4. Bei der permanent notwendigen Überprüfung und Weiterentwicklung des statistischen Programms ist der Systemgedanke der amtlichen Statistik zu berücksichtigen. Das statistische System ist mehr als die Summe seiner Einzelstatistiken. Statt eines weiteren „Ausfransens“ dieses Systems ist eine stärkere fachliche Konzentration geboten.

5. Wie schon in der Vergangenheit muss auch die amtliche Statistik weiterhin ihren Beitrag zu Haushaltskonsolidierung und Entlastung der Wirtschaft und Bürger leisten. Dabei ist auf ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Amtliche Statistiken verursachen nicht nur Kosten und Belastungen, sie stiften auch Nutzen.

6. Bei der Weiterentwicklung der amtlichen Statistik müssen Nutzerorientierung und die Entlastung der Befragten hohe Priorität genießen. Dies gilt insbesondere bei der Programmplanung sowie beim Umfang und Design von Erhebungen. Wo immer möglich, sollte auf Vollerhebungen verzichtet werden. Alle technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Belastungen müssen ausgeschöpft werden. Besonderes Augenmerk bei der Entlastung ist kleinen und mittleren Unternehmen zu schenken.

7. Bundesstatistiken werden in Deutschland arbeitsteilig von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder generiert. Effizienzreserven innerhalb dieses Systems sind, etwa durch Umsetzung des so genannten Masterplans, umfassend zu nutzen. Darüber hinaus sollte im Rahmen einer Föderalismusreform das statistische System organisatorisch und institutionell fortentwickelt werden.

8. Die amtliche Statistik sollte unter Wahrung des Datenschutzes die für die amtliche Statistik erforderlichen Zugangs- und Verwendungsrechte bei Verwaltungsdaten erhalten. Ferner sollten die Belange der amtlichen Statistik bei der Einführung der steuerlichen Wirtschaftsidentifikationsnummer sowie des elektronischen Handelsregisters berücksichtigt werden.

9. Die Kooperation zwischen Wissenschaft und amtlicher Statistik sollte zum Nutzen beider Seiten verbessert werden. Insbesondere sollte die Arbeit der Forschungsdatenzentren der statistischen Ämter im Interesse einer engen Kooperation mit der Wissenschaft als Daueraufgabe verstetigt werden.

10. Deutschland sollte sich an der für 2010/2011 geplanten EU-weiten Zensusrunde beteiligen. Dabei sollten alle technischen und rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Zählung deutlich kostengünstiger und belastungsärmer als bisherige Volkszählungen durchzuführen. Zur Vorbereitung sollte bis spätestens 2007 ein Vorschaltgesetz für den Aufbau eines Gebäude- Adressregisters verabschiedet werden. Ferner ist auf eine nachhaltige Optimierung der Melderegister in den Kommunen hinzuwirken.

Weitere Auskünfte gibt: Pia Brugger, Telefon: (0611) 75-4168, E-Mail: pia.brugger@destatis.de

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