54% der Pensionierungen von Beamten des Bundes mit 65 Jahren

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden nach vorläufigen Ergebnissen der Versorgungsempfängerstatistik im Laufe des Jahres 2004 rund 2 500 Beamte und Richter des Bundes pensioniert; das waren gut 10% mehr als im Jahr 2003.

Knapp 1 400 Beamte und Richter des Bundes wurden nach Vollendung des 65. Lebensjahres (Regelaltersgrenze) in den Ruhestand versetzt (+ 30% gegenüber 2003). Damit erfolgten 2004 54% aller Pensionierungen mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei 46% gelegen. Im Jahr 1997, ein Jahr vor der Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Pensionierung, waren nur knapp 6% wegen Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert worden. Auch die Möglichkeit der Altersteilzeit beeinflusst den Eintritt der Beamten in den Ruhestand. Gut ein Drittel der Beamten, die im Jahr 2004 mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt wurden, hatte zuvor von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch gemacht. 240 Beamte (+ 5% gegenüber 2003) erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie beispielsweise im Bereich des Polizeivollzugsdienstes gültig ist.

Die Zahl der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit ist mit rund 350 Fällen nochmals deutlich zurückgegangen (- 11% gegenüber 2003). Der Anteil liegt mit 14% auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1978; damals betrug er 28%.

Die Möglichkeit, den aktiven Dienst auf Antrag mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu beenden, nutzten nur knapp 300 Beamte (- 2% gegenüber 2003). 200 Beamte gingen nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand (- 2% gegenüber 2003). Durch die Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand (3,6% pro Jahr, jedoch höchstens 10,8%) wurde die Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenzen im Vergleich zur Altersteilzeit zunehmend unattraktiv.

Die Zahl der Berufssoldaten, die 2003 in den Ruhestand versetzt wurden, lag mit rund 2 500 leicht über der des Vorjahres (+ 2%). Gut 1 900 Berufssoldaten erreichten 2004 eine der für sie gesetzlich festgelegten Altersgrenzen, 450 nutzten eine Vorruhestandsregelung.

Insgesamt erhielten im Januar 2005 rund 77 500 ehemalige Beamte (einschl. Richter) des Bundes sowie knapp 86 000 Berufssoldaten bzw. deren Hinterbliebene Altersbezüge in Form von Ruhegehalt, Witwen- /Witwer- oder Waisengeld. Das waren zusammen 2 500 Versorgungsempfänger mehr als Anfang 2004. Die Zahl der Pensionäre (115 000) stieg um rund 2,5%, die der Hinterbliebenen (48 000) blieb annähernd konstant.

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Susan Kriete-Dodds presseportal

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