Rund fünf Millionen Tonnen Abfallimporte – Tendenz weiter steigend

Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Statistik für das Jahr 2003

Die Menge der im Jahr 2003 importierten genehmigungspflichtigen Abfälle ist mit 4,9 Millionen (Mio.) Tonnen (t) – wie schon in den Jahren zuvor – erneut deutlich gestiegen. Gegenüber dem Jahre 2002 stiegen die Abfallimporte um eine Million Tonnen. Die Ende des vergangenen Jahres durch das UBA abgegebene Prognose hat sich somit bestätigt. Der Export genehmigungspflichtiger Abfälle – er betrug 0,9 Mio. Tonnen – ist dagegen in den vergangenen Jahren in der Tendenz fallend.

Die Prognose für das Jahr 2004 lässt darauf schließen, dass immer noch keine Sättigung des Marktes bei Importen erkennbar ist. Beim Export wird erwartet, dass die Millionengrenze wieder überschritten wird. Fünf Monate nach dem Beitrittstermin der neuen EU-Mitgliedstaaten hat die neue Rechtslage noch nicht zu auffälligen Veränderungen bei der Ausfuhr in oder die Einfuhr aus diesen Staaten geführt.

Importiert wurden beispielsweise 1,7 Mio. t gemischte Materialien wie Sortierreste und gemischte Verpackungsabfälle, 470.000 t behandeltes Holz, 310.000 t Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen, 260.000 t Klärschlamm, 270.000 t Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie, 270.000 t Hühnertrockenkot, 150.000 t Rückstände aus der Aluminiumerzeugung, 50.000 t Altöl sowie 100.000 Tonnen gemischter Hausmüll. Ursprungsländer dieser Abfälle sind vor allem die Niederlande (2,6 Mio. t) und Belgien (600.000 t). Die Einfuhr aus nicht-europäischen Staaten ist dagegen mit rund 10.000 t gering.

Exportiert wurden unter anderem 310.000 t behandeltes Holz, 180.000 t Schlacken mit gefährlichen Inhaltsstoffen, 90.000 t Rückstände aus der Rauchgasreinigung und 35.000 t gemischter Hausmüll. Hauptabnehmerländer sind Frankreich (300.000 t) sowie Italien (210.000 t). Der Export in nicht-europäische Staaten ist sehr gering. Der Export in weniger entwickelte Länder ist seit 1998 verboten.

Genehmigungspflichtig sind vor allem gefährliche Abfälle sowie alle Abfälle, die in der europäischen Abfallverbringungsverordnung nicht ausdrücklich als „nicht notifizierungspflichtig“ benannt sind.

Zum Vergleich: Die Außenhandelsstatistik weist zu nicht genehmigungspflichtigen Abfällen für 2003 einen Exportüberschuss aus – die Ausfuhren betragen 15,3 Mio. t gegenüber 10,3 Mio. t Einfuhren. Dazu kommen verwandte Materialien wie Rückstände aus der Lebensmittelindustrie mit einer relativ ausgeglichenen Bilanz von jeweils etwa. 4 Mio. t. Der grenzüberschreitende Handel mit Gebrauchtgütern summiert sich auf 1,4 Mio. t Export und 200.000 t Import, soweit statistisch erfasst.

Abfall zur Verwertung unterliegt im europäischen Binnenmarkt dem Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit. Über zwingende Erfordernisse (z.B. des Umweltschutzes) hinaus darf die grenzüberschreitende Verbringung daher keinen weiteren Einschränkungen unterliegen. Auch in den Einfuhrstaaten vorhandene fortschrittliche Entsorgungstechniken und in grenznahen Gebieten die Nähe zu geeigneten ausländischen Entsorgungsanlagen können den Transport für Abfälle zur Beseitigung über die Grenze rechtfertigen. Am Beispiel Niederlande ist ersichtlich, dass auch die Erhebung hoher Gebühren dazu führen kann, dass günstigere Entsorgungsmöglichkeiten in Deutschland in Anspruch genommen werden.

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Jana Schmidt idw

Weitere Informationen:

http://www.umweltbundesamt.de

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