Gewerbesteuerhebesatz 2001 um 4 Prozentpunkte gesunken
Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lag der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in Deutschland im Jahr 2001 bei 385 %; das waren 4 Prozentpunkte weniger als 2000. Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) in den Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen 2001 betrug 24,5 Mrd. Euro; es ist damit gegenüber dem Vorjahr um 9,2 % gesunken.
Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2001 Brandenburg (286 %), Mecklenburg-Vorpommern (324 %), Thüringen (336 %) und Schleswig-Holstein (338 %). Unter den Stadtstaaten lag in Hamburg der Hebesatz mit 470 % am höchsten. Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 424 % den höchsten Wert unter den Flächenländern vor Sachsen (405 %).
Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2001 in Deutschland bei durchschnittlich 280 % und damit um gut zwei Prozentpunkte über dem Wert von 2000. Das Aufkommen dieser Steuer betrug 2001 insgesamt 0,3 Mrd. Euro (+ 0,2 % gegenüber 2000).
Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich mit 368 % für das Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt erhöht. Hier lag das Aufkommen bei 8,7 Mrd. Euro, 2,6 % mehr als 2000.
Die Tabelle zeigt die mit dem Steueraufkommen gewichteten Hebesätze der Länder.
Die Hebesätze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) für sämtliche Gemeinden Deutschlands im Jahr 2001 sind als CD-ROM (Daten im Format Excel-2000, Excel 5.0 bzw. ASCII) beim Statistischen Bundesamt für Euro 40,90 zuzüglich Versandkosten erhältlich (Statistisches Bundesamt, Gruppe VI D, 65180 Wiesbaden, Telefon: 0611/75-2380, Telefax: 0611/75-3966, E-Mail: steuern@destatis.de).
Durchschnittliche Hebesätze der Realsteuern nach Ländern 2001
in %
Land | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
Baden-Württemberg | 321 | 331 | 354 |
Bayern | 323 | 334 | 371 |
Berlin | 151 | 600 | 410 |
Brandenburg | 229 | 343 | 286 |
Bremen | 247 | 530 | 415 |
Hamburg | 225 | 490 | 470 |
Hessen | 264 | 315 | 388 |
Mecklenburg-Vorpommern | 234 | 343 | 324 |
Niedersachsen | 317 | 358 | 366 |
Nordrhein-Westfalen | 204 | 405 | 424 |
Rheinland-Pfalz | 279 | 331 | 371 |
Saarland | 245 | 334 | 402 |
Sachsen | 282 | 392 | 405 |
Sachsen-Anhalt | 275 | 360 | 346 |
Schleswig-Holstein | 256 | 309 | 338 |
Thüringen | 228 | 325 | 336 |
Deutschland | 280 | 368 | 385 |
Weitere Auskünfte erteilt: Klaus Jürgen Hammer,
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