Elterngeld: Einkommensersatz und Mindestbetrag fast gleichauf

Von den 399 000 Müttern und Vätern, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes erhielten, bezogen 50 000 Elterngeldempfänger (6,5% von allen Elterngeldempfängern) zusätzlich einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des Elterngeldbetrages, mindestens 75 Euro; der Mehrlingszuschlag beläuft sich auf je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Von den 353 000 Elterngeldbeziehern auf Basis des Mindestbetrags erhielten rund 230 000 Mütter und Väter (31% von allen Elterngeldbeziehern) ausschließlich den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zusätzlich zum Mindestbetrag bezogen weitere rund 123 000 Mütter und Väter (16%) einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag.

Einkommensersatz erhalten Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Dazu werden auch Leistungen gerechnet, die bei Reduzierung des Einkommens zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder als Geringverdienstzuschlag gezahlt werden. Liegt der Elterngeldanspruch unter 300 Euro, wird er auf den Mindestbetrag aufgestockt. Der Mindestbetrag wird in der Regel an Mütter und Väter gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Dies traf auf 93% der Mütter und Väter zu, die Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags erhielten. Die übrigen 7% waren vor der Geburt erwerbstätig; bei ihnen wurde das Elterngeld auf den Mindestbetrag aufgestockt, da der Elterngeldanspruch weniger als 300 Euro betrug.

In Bayern (60%), Brandenburg und Sachsen (je 59%) war der Anteil der Väter und Mütter, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatz bezogen, am größten, in Bremen (42%), Nordrhein-Westfalen (48%) und Niedersachsen (49%) am niedrigsten.

In Bremen (58%), Nordrhein-Westfalen (52%), Niedersachsen (51%) erhielt dementsprechend mehr als jeder Zweite Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags. In Bayern (40%) sowie Brandenburg und Sachsen (41%) war dieser Anteil am niedrigsten.

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2007 geborene Kinder – unter anderem zur Erwerbstätigkeit der Eltern und zur Höhe des gezahlten Betrags – sind im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes abrufbar unter www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff: „Elterngeld „).

Eine Tabelle enthält die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Annica Böttcher,
Telefon: (0611) 75-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

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Annica Böttcher Statistisches Bundesamt

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