Wohngeld 2007: Rund 13% weniger Empfängerhaushalte

Somit bezogen Ende 2007 noch 1,5% aller privaten Haushalte Wohngeld (Vorjahr: 1,7%). Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.

Bei der Wohngeldbezugsquote ist ein Ost-West-Gefälle zu erkennen. Während – gemessen an der Gesamtzahl der privaten Haushalte – im früheren Bundesgebiet (mit Berlin) 1,3% der privaten Haushalte zum Jahresende 2007 Wohngeld bezogen, waren es in den neuen Ländern (ohne Berlin) 2,4%. Im Ländervergleich wiesen Mecklenburg-Vorpommern (3,2%) sowie Sachsen (2,9%) die höchsten Wohngeld-Bezugsquoten auf. Die niedrigsten Bezugsquoten wurden in Bayern (0,9%) und in Hessen (1,0%) ermittelt.

Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz-IV“) und den damit verbundenen Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,

Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Ende 2004, also unmittelbar vor Inkrafttreten von „Hartz-IV“, bezogen noch 3,5 Millionen Haushalte Wohngeld in Deutschland.

Mit der von Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2009 beschlossenen Wohngeldreform sind Leistungsverbesserungen für die Wohngeldbezieher verbunden.

Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss, das heißt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und Bewirtschaftung ihres Eigentums.

89% der Empfängerhaushalte erhielten 2007 ihr Wohngeld als Mietzuschuss, die restlichen 11% als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag 2007 bei 88 Euro: Den Empfängerhaushalten von Mietzuschuss wurden durchschnittlich 85 Euro im Monat an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von Lastenzuschuss durchschnittlich 117 Euro. Die monatliche Bruttokaltmiete der Mietzuschussempfänger betrug Ende 2007 durchschnittlich 6,03 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag mit durchschnittlich 4,33 Euro je Quadratmeter Wohnfläche niedriger.

Gut die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebte allein (54%), weitere 14% lebten in Zwei-Personen-Haushalten und 8% in Drei-Personen-Haushalten. In den übrigen 24% der Empfängerhaushalte wohnten vier oder mehr Personen.

Neben den rund 580 000 „reinen“ Wohngeldhaushalten gab es Ende
2007 in Deutschland rund 26 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten „Mischhaushalten“; dies entspricht einer Steigerung um 3,5% gegenüber dem Vorjahr. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2007 bundesweit rund 924 Millionen Euro; dies entspricht einem Rückgang um 20,5% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2004, dem Jahr vor der Reform, beliefen sich die Ausgaben für das Wohngeld noch auf 5,18 Milliarden Euro.

Nähere Angaben zu den reinen Wohngeldhaushalten auf Länderebene sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich:

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Thomas Haustein Statistisches Bundesamt

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