Armutsgefährdung in deutschen Großstädten überdurchschnittlich

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) traf dies auch auf mehr als jede fünfte Einwohnerin oder jeden fünften Einwohner von Hannover (22%), Bremen (22%), Dresden (22%) und Dortmund (21%) zu. Dagegen war nur jede zehnte Münchnerin oder jeder zehnte Münchner von Armut bedroht (10%). Diese Ergebnisse beruhen auf einer Auswertung des Mikrozensus für die 15 Großstädte Deutschlands mit einer Bevölkerung von mehr als 500 000 Personen.

Damit war die Armutsgefährdung der Bevölkerung in den meisten Großstädten höher als im Bundesdurchschnitt (14%). Neben München (10%) hatten lediglich Hamburg (13%), Frankfurt am Main (14%), Düsseldorf (14%) und Stuttgart (14%) kein überdurch­schnittliches Armutsrisiko. Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in Deutschland, auskommen müssen.

Neben den Ergebnissen für Großstädte veröffentlichen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ erstmals Armutsgefährdungsquoten in tiefer regionaler Gliederung. Die Ergebnisse werden für 39 Regierungsbezirke sowie für 95 Raumordnungsregionen bereitgestellt.

Diese Daten sowie Armuts- und Sozialindikatoren auf Länderebene, methodische Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. Dieses Informationsangebot wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.

Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2008 berechnet. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu berechnen.

Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik „Leben in Europa“ (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich für das Jahr 2007 bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15%.

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten nach dem Nationalkonzept können auch nach dem Regionalkonzept Armutsgefährdungsquoten berechnet werden. Grundlage der Berechnungen sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen. Diese werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Bettina Mertel,
Telefon: +49 611 75 8705,
E-Mail: sbe@destatis.de

Media Contact

Bettina Mertel Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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