15,5% der Bevölkerung im Jahr 2008 armutsgefährdet

LEBEN IN EUROPA stellt die amtlichen Sozialindikatoren zu Armut und sozialer Ausgrenzung für Deutschland („Bundesindikatoren“) bereit. Die Indikatoren sind EU-weit vergleichbar. Im Jahr 2009 wurden für die Erhebung 13 087 Haushalte mit insgesamt 23 832 Personen ab 16 Jahren zu ihren Einkommen und Lebensbedingungen befragt.

Armutsgefährdet war, wer nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger als 11 151 Euro im Jahr (929 Euro monatlich) zur Verfügung hatte. Bezugszeitraum für die Erhebung der Einkommen war das Vorjahr (2008).

Arbeitslose waren im Jahr 2008 am stärksten armutsgefährdet (62,0%). Aber auch Menschen in Arbeit waren betroffen: im Jahr 2008 war etwa jede/r fünfzehnte Erwerbstätige (6,8%) armutsgefährdet („Arbeitsarmut“). Ruheständler/innen lagen mit 14,9% knapp unter dem Durchschnittswert für Deutschland insgesamt.

In Haushalten von allein Erziehenden lag bei mehr als jeder dritten Person (37,5%) im Jahr 2008 eine Armutsgefährdung vor. 29,3% der allein lebenden Menschen verfügten im Jahr 2008 über ein Einkommen unterhalb des Schwellenwertes. Dagegen waren lediglich 7,7% der Personen in Haushalten von zwei Erwachsenen mit zwei Kindern armutsgefährdet.

Frauen (16,3%) waren häufiger armutsgefährdet als Männer (14,7%), das galt insbesondere in der Altersklasse ab 65 Jahren (Frauen: 17,0%; Männer: 12,9%).

Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auch über die Themenseite des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) hat die Ergebnisse der deutschen EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) Erhebung 2009 am 15. Oktober 2010 in seiner Datenbank veröffentlicht.

Für weitere amtliche EU-Statistiken steht unter www.eds-destatis.de der Europäische Datenservice (EDS) zur Verfügung.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:

Zweigstelle Bonn,
Silvia Deckl,
Telefon: (0611) 75-8697,
E-Mail: private-haushalte@destatis.de
Erläuterungen zur Erhebung LEBEN IN EUROPA und zur Berechnung der
Armutsgefährdungsquote:
EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living
Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt. Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2009 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2008). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Transfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen.

Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.

Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu.
Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird, erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1.

Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als „bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen“ bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.

Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median
(Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60% dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.

Media Contact

Silvia Deckl Statistisches Bundesamt

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