10 500 Hebammen und Entbindungspfleger leisteten 2010 in Krankenhäusern Geburtshilfe

Dies teilt das Statistische Bundesamt(Destatis) aus Anlass des Internationalen Hebammentages am 5. Mai 2012 mit.

Innerhalb der letzten 20 Jahre hat sich die Zahl der im Krankenhaus festangestellten Hebammen um 28,2 % erhöht. Zugleich ist der Anteil der teilzeit- oder geringfügig beschäftigten Hebammen von 28,9 % im Jahr 1991 auf 71,7 % im Jahr 2010 gestiegen.

Zur Leistung von Geburtshilfe sind – abgesehen von Notfällen – außer Ärztinnen und Ärzten nur Hebammen und Entbindungspfleger berechtigt. Bei einer Entbindung muss eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger hinzugezogen werden; dafür haben Ärzte und Ärztinnen nach dem Hebammengesetz (§ 4) Sorge zu tragen. Die Geburtshilfe umfasst die Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version), mit Tabelle sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Ute Bölt,
Telefon: (0611) 75-8107,
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Ute Bölt Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

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