REACH: BAuA lädt zu zwei Veranstaltungen zur Praxis beim Zulassungsverfahren ein

Am 20. März heißt es in Dortmund „Zulassung unter REACH – Wer muss wann was tun?“. Der Workshop „Substitution unter REACH – Zulassungsantrag oder auf Alternativen umstellen?“ findet am 25. April ebenfalls in Dortmund statt. Beide Veranstaltungen geben betroffenen Unternehmen die Gelegenheit, praktische Fragen des Zulassungsverfahrens unter REACH zu diskutieren.

Die Veranstaltung „Zulassung unter REACH“ beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Zulassung von Chemikalien unter der REACH-Verordnung. Im Mittelpunkt stehen die praktische Umsetzung des Verfahrens und die Antragstellung. Ein Vertreter der ECHA wird die technische Umsetzung und die Vorgaben von REACH erläutern. Anschließend werden einzelne Unternehmen über ihre Erfahrungen bei der Erstellung eines Zulassungsantrags berichten. Davon können insbesondere Firmen profitieren, die einen Antrag auf Zulassung für die Verwendung eines oder mehrerer Stoffe stellen möchten.

Das gesamte Programm der Veranstaltung, für die ein Teilnahmebeitrag von 70 Euro erhoben wird, gibt es unter www.baua.de/Termine. Anmeldeschluss ist der 13. März. Anmeldungen sind über die BAuA-Homepage möglich. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 0231 9071-2540 oder per E-Mail an reach-clp@baua.bund.de.

Der Workshop „Substitution unter REACH“ befasst sich mit der Verwendung zulassungspflichtiger Stoffe unter REACH. Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, eine Substitution zulassungspflichtiger Stoffe umzusetzen. Wenn dies aus Sicht des Unternehmens nicht möglich ist, muss es eine Zulassung beantragen, um den Stoff für eine bestimmte Zeit weiterverwenden zu dürfen. In der Veranstaltung werden die Beurteilungskriterien für die Substitution thematisiert, die in Zusammenhang mit Voraussetzungen für die Genehmigung von Zulassungsanträgen relevant sind.
Mehr zum Programm gibt es unter www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. Der Teilnahmebeitrag beträgt 145 Euro. Anmeldeschluss ist der 19. April. Weitere Informationen und Anmeldung telefonisch unter 0231 9071-2322 oder per E-Mail an sek4.6@baua.bund.de.

Hintergrund REACH und Zulassung

Das neue europäische Chemikalienrecht REACH will Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser schützen. Mit dem Zulassungsverfahren wurde unter REACH ein völlig neues Verfahren zum Risikomanagement von gefährlichen Industriechemikalien eingeführt.
Zweck des Zulassungsverfahrens ist es, die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken zu beherrschen als auch der schrittweise Ersatz dieser sogenannten „Substances of very high concern“ (SVHC) durch geeignete Alternativstoffe oder –technologien. Vor der Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, den Anhang XIV, werden diese SVHC-Stoffe zunächst in einem komplexen Verfahren identifiziert und priorisiert. Eine Zulassungspflicht besteht jedoch erst dann, wenn ein Stoff im Anhang XIV aufgeführt ist und dieser nach Ablauf einer entsprechenden Übergangsregelung verwendet oder zur Verwendung in den Verkehr gebracht werden soll. Für 11 der 14 Stoffe, die zurzeit im Anhang XIV stehen, endet im Jahr 2013 die Frist zur Antragstellung. Für zwei Stoffe endet im August 2014 die Verwendungs- beziehungsweise Vermarktungserlaubnis, wenn keine Zulassung vorliegt („sunset date“).

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

http://www.baua.de

Weitere Informationen:

http://www.baua.de/de/Aktuelles-und-Termine/Veranstaltungen/2013/03.20-REACH.html
– Direkter Link zum Programm der Veranstaltung „Zulassung unter REACH – Wer muss wann was tun?“

http://www.baua.de/de/Aktuelles-und-Termine/Veranstaltungen/2013/04.25-REACH.html
– Direkter Link zum Programm des Workshops „Substitution unter REACH – Zulassungsantrag oder auf Alternativen umstellen?“

http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Verfahren/Zulassung/Zulassung.html
– Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren

Media Contact

Jörg Feldmann idw

Weitere Informationen:

http://www.baua.de

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