Nach dem Brandschutzbeauftragten fordern Versicherungen und Behörden vermehrt auch den Explosionsschutzbeauftragten!

Maßnahmen zur Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes sind technisch sehr anspruchsvoll, die rechtlichen Auflagen/Versicherungsauflagen dazu sehr umfassend.

Ein Unternehmer kann diese Auflagen gar nicht alleine erfüllen!

Die Benennung eines Explosionsschutzbeauftragten ist daher eine logische Konsequenz. Dies ist nicht nur in den Groß-Unternehmen ratsam, sondern auch und gerade in den KMUs.

Der „Explosionsschutzbeauftragte“ – der Begriff ist wie beim Brandschutzbeauftragten gesetzlich nicht geschützt – ist dabei ein fachkundiger Mitarbeiter, der den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden Explosionsschutzes berät und unterstützt.

Zu seinem Aufgabengebiet können die Erstellung der erforderlichen Dokumente (Explosionsschutzdokument, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrenabwehrplan), regelmäßige Begehungen betroffener Arbeitsbereiche, Schulungen der Mitarbeiter im Explosionsschutz sowie der Kontakt zu den Behörden und der Feuerwehr gehören.

In dem viertägigen Qualifizierungsseminar „Explosionsschutzbeauftragter“ werden die Maßnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes erläutert und umfassende Hilfestellungen gegeben.

Mögliche Ursachen für Explosionen werden dargestellt und die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung des möglichen Schadensausmaßes aufgezeigt (primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutz).

Der Lehrgang findet statt vom 06.-09. Dezember 2016 in Essen.

Die weiteren Termine:

07. – 10.03.17 in München

21. – 24.03.17 in Essen

20. – 23.06.17 in Essen

29.08. – 01.09.17 in Timmendorfer Strand

Die „Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten“ ist viertägig, um zu allen wichtigen Themen des Explosionsschutzes und der Betriebssicherheit umfassende Informationen und Anregungen für Fachleute und Interessenten geben zu können. Sieben Explosionsschutz-Experten geben vertiefenden Analysen mit ausreichend Zeit zur Diskussion. Konkrete Beispiele werden bearbeitet und praxisnahe und nachvollziehbare Hilfen zur Umsetzung im Betrieb gegeben.

Im Lehrgang werden die wichtigsten für den europäischen Explosionsschutz relevanten Regelwerke im Rahmen der einzelnen Themen des Seminares angesprochen.

Diese sind z.B. die ATEX-Richtlinie 94/9/EG bzw. 2014/34/EU, sowie u.a. die Grundnormen DIN EN 13463-1:2009, DIN EN 1127-1:2011, einige Produktnormen (z.B. DIN EN 14986:2007), DIN VDE 0165 usw.

Einen Auszug des praktischen Teils des Lehrgangs „Explosionsschutzbeauftragter“ zeigt jetzt ein Video auf YouTube:

http://www.youtube.com/watch?v=cPICLIAZXs0

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:

www.exschutz.info

Pressekontakt

Haus der Technik e.V.

Dipl.-Ing. Kai Brommann

Hollestraße 1, 45127 Essen

Tel. 0201 – 18 03 251, Fax. 0201 – 18 03 269

E.Mail: k.brommann@hdt-essen.de

Internet: www.hdt-essen.de 

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Kai Brommann Haus der Technik e.V.

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