Gefährdungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beurteilen

Der Workshop „Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ findet am 24. und 25. Mai 2011 am BAuA-Standort Berlin statt.

Seit 1999 konkretisiert die Biostoffverordnung das Arbeitsschutzgesetz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wie beispielsweise Krankheitserregern.

Anfragen und Erfahrungen aus Projekten zeigen, dass die von ihr geforderte Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis noch immer Probleme aufwirft. Bei der Beantwortung der manchmal sehr komplexen Fragen kommt es auf ein enges Zusammenspiel aller Akteure des Arbeitsschutzes an. Der Workshop soll hierbei helfen. Die BAuA leistet damit gemeinsam mit den Referenten aus anderen Bereichen des Arbeitsschutzes einen Beitrag zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung.

Vor dem Hintergrund der neuen EU-Richtlinie zum Schutz vor Nadelstichverletzungen legt der Workshop in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf den Gesundheitsdienst und Labore. Dabei vermittelt er nicht nur die theoretischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sondern ermöglicht es den Teilnehmern, erworbenes Wissen anzuwenden. Dazu finden praktische Übungen statt, deren Ergebnisse gemeinsam ausgewertet und diskutiert werden. Bei Begehungen von Arbeitsplätzen am zweiten Tag sollen beispielhaft Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe aufgezeigt werden.

Der Workshop wird von der Ärztekammer Berlin als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich. Ausführliche Informationen zum Workshop befinden sich auf der BAuA-Homepage unter http://www.baua.de/termine.

Weitere Informationen und Anmeldung:
Heidemarie Teubner
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
Fax: 030 / 515 48 – 4743
E-Mail: teubner.heidemarie@baua.bund.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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