Ausnahmefaelle werden zur Regel – Bundeslaender werden in Bruessel Fristverlaengerung fuer ihre Gewaesser beantragen

Das ist das Ergebnis einer Expertentagung, zu der sich rund einhundert Vertreter aus Behörden, Verbänden und Wissenschaft in Leipzig getroffen haben. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht zwar vor, dass sich alle Gewässer bis 2015 in einem „guten Zustand“ befinden sollen.

Die Richtlinie lässt aber auch Ausnahmen zu, bei denen Fristen verlängert oder die Umweltziele abgeschwächt werden können, wenn die Umweltziele aus objektiven Gründen nicht rechtzeitig erreicht werden können.

Die Behörden stehen vor zwei großen Problemfeldern: Die Verminderung von Schadstoffeinträgen in die Gewässer und vor allem die Renaturierung der Flüsse dauert länger als geplant. Von Abstimmung, Planung, Genehmigung, Umsetzung bis hin zum Wirken der Maßnahmen können Jahre, wenn nicht Jahrzehnte vergehen. Außerdem brauchen die Wasserbehörden in Zukunft wesentlich mehr Gelder als bisher, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Was der in der Richtlinie geforderte gute Zustand der Gewässer insgesamt kosten wird, ist momentan noch völlig unklar. Einige Bundesländer rechnen mit Kosten im oberen dreistelligen Millionenbereich, in anderen Bundesländer gibt es überhaupt noch keine Kostenschätzungen. Dabei sind gerade die Kosten eines der wichtigsten Argumente für Fristverlängerungen, denn die EU-Wasserrahmenrichtlinie lässt Ausnahmen zu, falls unverhältnismäßig hoch werden.

Ohne nachvollziehbare Kostenschätzungen wird es aber schwer, Ausnahmen so zu begründen. „Eine einheitliche Vorgehensweise bei der Begründung von Ausnahmen würde die Akzeptanz für die notwendigen Ausnahmen bei den EU-Behörden verbessern“, meint Dr. Bernd Klauer vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), der die Leipziger Gespräche zur Wasserrahmenrichtlinie leitet. Da die Umsetzung in die Zuständigkeit der Länder fällt, interpretiert jedes Bundesland die Richtlinie eigenständig. „Leider zeigen sich hier besonders deutlich die Schwächen des Föderalismus.

Gerade bei Flüssen, die die Ländergrenzen überschreiten, wäre ein abgestimmtes Vorgehen sinnvoll.“

Der Workshop Anfang Januar war das dritte der „Leipziger Gespräche zur Wasserrahmenrichtlinie“, die gemeinsam vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Leipzig veranstaltet werden. Im April wollen die Verantwortlichen in Kopenhagen auf EU-Ebene konkrete Beispiele für Ausnahmebegründungen diskutieren Tilo Arnhold

http://www.ufz.de/index.php?de=15873

Links:
Leipziger
Gespräche zur Wasserrahmenrichtlinie (17./18.01.2007):
http://www.ufz.de/data/programm7928.wrrl.pdf
http://www.ufz.de/index.php?de=10883
BASINFORM – Verfahren zur Aufstellung von Maßnahmeprogrammen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie:
http://www.ufz.de/data/4BASINFORM_Klauer_Diening51016468.pdf
im
UFZ-Newsletter (April 2007, S.6):
http://www.ufz.de/data/newsletter_apr075293.pdf
Weitere fachliche Informationen
Dr. Bernd Klauer
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Telefon: 0341-235-1702
http://www.ufz.de/index.php?de=1653
oder über:
Doris Böhme / Tilo Arnhold
Pressestelle Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Telefon: 0341-235-1269
E-mail: presse@ufz.de
Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ wurde 1991 gegründet und beschäftigt an den Standorten Leipzig, Halle/S. und Magdeburg rund 830 Mitarbeiter. Es erforscht die komplexen Wechselwirkungen zwischen Mensch und Umwelt in genutzten und gestörten Landschaften, insbesondere dicht besiedelten städtischen und industriellen Ballungsräumen sowie naturnahen Landschaften. Die Wissenschaftler des UFZ entwickeln Konzepte und Verfahren, die helfen sollen, die natürlichen Lebensgrundlagen für nachfolgende Generationen zu sichern.

Die Helmholtz-Gemeinschaft leistet Beiträge zur Lösung großer und drängender Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch wissenschaftliche Spitzenleistungen in sechs Forschungsbereichen: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Struktur der Materie, Verkehr und Weltraum. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist mit 25.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 15 Forschungszentren und einem Jahresbudget von rund 2,3 Milliarden Euro die größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands. Ihre Arbeit steht in der Tradition des großen Naturforschers Hermann von Helmholtz (1821-1894).

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