Aktuelles zum Gefahrstoffrecht

Nicht immer lassen sich die konkreten Auswirkungen des geänderten Rechts auf die betriebliche Praxis eindeutig erkennen. Mit dem Seminar bietet die BAuA vor allem klein- und mittelständischen Betrieben Hilfestellung bei der Anwendung und Umsetzung an. Neben einem Überblick über die bisherigen Entwicklungen unter REACH thematisieren die Experten der BAuA die Weiterentwicklung der Gefahrstoffverordnung und neue Technische Regeln. Weitere Inhalte sind Arbeitsschutz in der Nanotechnologie und Biomonitoring.

Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für das Seminar, das sich insbesondere an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Aufsichtspersonen, Betriebsräte und Führungskräfte richtet, wird eine Teilnahmegebühr von 150 Euro erhoben. Anmeldungen und Rückfragen sind bei Erhard Kirschke möglich, Telefon: 0231 9071-2219, Fax: 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Media Contact

Jörg Feldmann idw

Weitere Informationen:

http://www.baua.de

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