Änderung der Rechtslage in Sachen M-Payment: Orientierungshilfen auf der MCTA 2009 am 26. Januar in Berlin

Hier hat es bereits zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung gegeben. Auch die Umsetzung der EU-Payment-Richtlinie in deutsches Gesetz wird 2009 relevant.

Ob Bank, near-bank oder Telco: Für jeden Anbieter im M-Payment-Markt gehört die Auseinandersetzung mit der neuen Rechtslage zum Pflichtprogramm. Sanktionen für strafbares, unerlaubtes Payment, Organisationsfehler oder auch behördliche Geschäftseinstellungen sind vermeidbar, müssen aber bereits in der Vorbereitungsphase ernst genommen werden.

Factoring ist seit dem 1.1.2009 erlaubnis- und aufsichtspflichtig

Eine Änderung, die bisher weitgehend unbeachtet blieb, bringt das Jahressteuergesetz 2009: Factoring, der käufliche Erwerb von Geldforderungen, ist kurzfristig zur Finanzdienstleistung und damit für erlaubnis- und aufsichtspflichtig erklärt worden (§ 32 Abs. 1 KWG). Dies betrifft nicht nur Unternehmen, die den Markteintritt planen, sondern alle Anbieter von Bezahlverfahren, deren Geschäftsmodell Factoring-Elemente beinhaltet. „Die Finanzkrise motivierte hier offensichtlich zu schnellem gesetzgeberischem Handeln“, so Dr. Markus Escher, Partner und Leiter des Banking-Teams der Wirtschaftsrechtssozietät GSK Stockmann & Kollegen, München. „Um Aufsichtssanktionen zu vermeiden, sollte die sehr kurze Anzeigefrist bis zum 31. Januar 2009 unbedingt beachtet werden.“ Für bereits auf dem Markt tätige Unternehmen besteht gemäß § 64j Abs. 2 KWG die besondere Möglichkeit einer Erlaubnisfiktion, sofern diese Frist eingehalten wird.

EU-Payment-Richtlinie wird Gesetz

Auch die EU-Payment-Richtlinie wird zum 1.12.2009 in deutsches Gesetz umgesetzt sein. Hier werden nicht nur einzelne Änderungen in Kraft treten, vielmehr wird sich der regulatorische Rahmen für alle Paymenttypen grundlegend ändern.

Workshop auf der Konferenz MCTA am 26.01.2009 in Berlin

Basiswissen zu M-Payment-Recht und Regulierung ebenso wie die aktuellen Änderungen werden Thema des Workshops „Rechtliche und regulatorische Aspekte des M-Payment“ sein, den Rechtsexperte Dr. Markus Escher am 26. Januar auf der 9. Konferenz Mobile Communications – Technologien und Anwendungen (MCTA 2009) leiten wird. Im Workshop werden auch die vor wenigen Tagen veröffentlichten Aufsichts-Merkblätter der BaFin zur Erlaubnisfiktion für das Factoring besprochen werden, um den Handlungsbedarf besser einschätzen zu können.

Anmeldung und weitere Informationen zur MCTA 2009: http://www.mcta.de
Die Forschungsgruppe wi-mobile im Web: http://www.wi-mobile.de
Die Kanzlei GSK im Web: http://www.gsk.de
Weitere Informationen zur MCTA 2009:
Cornelia Noglinski
Tagungssekretariat MCTA 2009
Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Systems Engineering
Universität Augsburg
86135 Augsburg
Telefon +49 (821) 598 4449
cornelia.noglinski@wi-mobile.de
Pressekontakt:
Dr. Key Pousttchi
Forschungsgruppe wi-mobile
Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Systems Engineering
Universität Augsburg
86135 Augsburg
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Klaus P. Prem idw

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