Ungenügende Schmerztherapie – nicht nur in Entwicklungsländern

Millionen Menschen in aller Welt leiden unter stärksten Schmerzen, weil sie keine adäquaten Medikamente bekommen. Dabei fordert das Völkerrecht schon seit 50 Jahren den Zugang zu Schmerzmitteln für alle Menschen.

Diesen Zustand prangert ein aktueller Bericht der Organisation Human Rights Watch an. „Dieser Missstand ist nicht allein ein Problem der Entwicklungsländer“, kommentiert Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS).

„Auch hier in Deutschland leiden zwei Drittel der Krebspatienten unnötig an Schmerzen, wünscht sich jeder Dritte von ihnen sogar einen schnellen Tod.“

Ärzte-Ausbildung ist lückenhaft

Die Gründe für die mangelnde Schmerzversorgung sind hierzulande allerdings andere als in Ländern, in denen gleichgültige Regierungen es versäumt haben, Opiode als Morphin-Abkömmlinge in ihren Anti-Drogengesetzen für die Schmerztherapie freizugeben. „Mediziner müssen sich in Deutschland in ihrem Studium mit der Schmerztherapie überhaupt nicht auseinandersetzen“, beklagt Treede. „Obwohl Schmerz bei weitem der häufigste Grund ist, zum Arzt zu gehen, kann man hierzulande Arzt werden, ohne je Schmerztherapie gelernt zu haben.“ Hinzu kommen Vorbehalte gegen Opioide, die zu den stärksten Medikamenten gegen Schmerzen gehören, dank denen Spezialisten Schmerz in über 90 Prozent der Fälle lindern können. Immer noch werden sie fälschlich mit Sterbehilfe oder Sucht in Verbindung gebracht. „Dabei sind sie, korrekt angewandt, weniger gefährlich als Aspirin.“ „Hier besteht Aufklärungsbedarf“, so Treede. Um die Ausbildung junger Mediziner zu verbessern, hat die DGSS allen Medizinischen Fakultäten in Deutschland ein 14-stündiges Kerncurriculum Schmerztherapie zur Verfügung gestellt.

Gesetzeslage ist vorbildlich – Umsetzung mangelhaft

Die Gesetzeslage in Deutschland sei an sich sogar vorbildlich, unterstreichen die Spezialisten: Seit April 2007 haben Patienten ein gesetzlich verbrieftes Recht auf ambulante palliativmedizinische Versorgung am Lebensende, die es ihnen erlaubt, schmerzfrei und in Würde zu Hause zu sterben. Mit der Umsetzung klappt es bislang allerdings nicht, weil sich die Kostenträger nicht mit den Leistungserbringern einigen können. „Die Krankenkassen sind in der Pflicht, schnell eine Lösung zu finden, damit das Geld, das die Bundesregierung für die ambulante palliativmedizinische Versorgung bereitgestellt hat, auch beim Patienten ankommt“, so Dr. Stefan Wirz, Sprecher des Arbeitskreises Tumorschmerztherapie der DGSS.

Ethik-Charta: Die Rechte des Patienten mit Schmerzen

Die DGSS hat ihre Forderungen nach angemessener Schmerztherapie 2007 in ihrer Ethik-Charta festgeschrieben, die in Zusammenarbeit von Medizinern, Psychologen, Philosophen und Juristen entstanden ist. Sie beschreibt ausführlich die Rechte der Patienten mit Schmerzen, stellt Thesen zu allen zentralen Bereichen von Schmerzdiagnose, Schmerztherapie und Schmerzforschung auf und endet mit einem Forderungskatalog für die Zukunft.

Ethik-Charta im Internet: http://www.dgss.org/index.php?id=104

Human Rights Watch Report im Internet: http://www.hrw.org/en/node/81080/

Ansprechpartner

Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der DGSS, Lehrstuhl für Neurophysiologie, Zentrum für Biomedizin und Medizintechnik Mannheim, Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Ludolf-Krehl-Str. 13 – 17, 68167 Mannheim, Tel. 0621/383-9926, Fax: 0621/383-9921, E-Mail: rolf-detlef.treede@medma.uni-heidelberg.de

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Meike Drießen idw

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