Teststreifen unerlässlich für nichtinsulinpflichtige Typ 2 Diabetiker

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE kritisieren erneut die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeschränkte Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen zur Selbstkontrolle für nichtinsulinpflichtige Menschen mit Diabetes Typ 2.

Ausdrücklich begrüßen DDG und diabetesDE eine vom G-BA angekündigte weitreichende Ausnahmeregelung.

Um Rückfragen von Ärzten und Betroffenen umfassend zu beantworten, äußert sich die DDG dazu jetzt in einer Stellungnahme. Der Beschluss des G-BA vom 17. März wird am 1. Oktober 2011 rechtskräftig. Davon sind vier bis fünf Millionen Menschen betroffen: Nichtinsulinpflichtige Menschen mit Diabetes Typ 2 stellen die Mehrzahl aller Diabetiker dar.

„Wir sehen diese Beschränkung sehr kritisch“, sagt Professor Dr. med. Stephan Matthaei, Präsident der DDG aus Quakenbrück, „nichtsdestotrotz begrüßen wir, dass bereits jetzt Regelungen eingeplant sind, die besondere Situationen des Patienten berücksichtigen.“ Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Ausnahmeregelungen zahlreiche Rückfragen verursachen werden. Ärzte dürften demzufolge – maximal 50 – Harn- und Blutzuckerteststreifen weiterhin auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung an bestimmte nichtinsulinpflichtige Patienten mit Typ 2 Diabetes verordnen. Das gilt etwa dann, wenn der Stoffwechsel instabil ist, bei Stoffwechselentgleisungen, häufigem Über- oder Unterzucker oder wenn die Blutzuckerwerte deutlich außerhalb des Zielbereichs liegen. Auch die erstmalige Diagnose Diabetes mellitus Typ 2, eine medikamentöse Ersteinstellung oder Umstellung bieten Anlass dafür.

Falls abzusehen ist, dass der Stoffwechsel entgleisen könnte – zum Beispiel vor Reisen oder während des Ramadan – dürfen Ärzte die Teststreifen vorsorglich verordnen. „In der Praxis muss also der behandelnde Arzt immer im Einzelfall entscheiden und dokumentieren, ob eine Verschreibung von Blutzuckerteststreifen notwendig ist“, erläutert Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE aus Hannover.

Die Beschränkung gilt zudem nicht zwingend bei Ersteinstellung oder Umstellung auf orale Antidiabetika von Patienten, die an Schulungsprogrammen im Rahmen von Disease-Management- Programmen (DMP) teilnehmen. Auch für Schwangere mit Diabetes gilt der Beschluss nicht: „Werdende Mütter haben also nach wie vor Anspruch auf Teststreifen“, so Danne. DDG und diabetesDE kritisieren, dass dagegen für Berufskraftfahrer mit Diabetes eine verbindliche Regelung aussteht. Hier diskutiert der G-BA, ob der Rehabilitationsträger oder der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat.

„Voraussetzung für jede Verordnung von Harn- oder Blutzuckerteststreifen ist eine Schulung des Patienten in Blutzucker-Selbstkontrolle“, gibt Professor Matthaei zu bedenken: „Der Patient muss in der Lage sein, die Messung korrekt durchzuführen und entsprechend zu reagieren – also das eigene Behandlungsverhalten anzupassen.“ Arzt und Patient sollten dies regelmäßig besprechen. Die Blutzuckerselbstkontrolle sei eine entscheidende Voraussetzung für Motivation, Schulung und Therapie jedes Patienten, so Matthaei. Sie motiviere zu einem selbstverantwortlichen und selbstbestimmten Umgang mit dem Diabetes. Wie alle nationalen und internationalen Leitlinien zur Diabetesbehandlung verstehen die DDG und diabetesDE die Blutzuckerselbstkontrolle als integralen Bestandteil der Therapie des Diabetes Typ 2.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de.

Kontakt für Journalisten:
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Anna Julia Voormann
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart
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