Rostocker Rechtsmediziner klären Ursache für plötzlichen Herztod

„Wir haben in Rostock binnen 20 Jahren 15 scheinbar nicht aufzuklärende Todesfälle lösen können und sind in acht Fällen auf eine bis dahin nahezu unbekannte Ursache für den plötzlichen Herztod gestoßen“, sagte Dr. Zack. Er fand bei seiner Studie heraus, dass die Gefäßwand bestimmter Herzschlagadern bei plötzlichem und unerklärbarem Herztod durch Wuchern von Muskulatur und Bindegewebe so stark verdickt ist, dass das nachfolgende Gewebe extrem unterversorgt wird. „Die Ursache dafür kennen wir bis heute nicht.

Die Erkrankung ist zwar nicht so häufig wie die Gefäßverkalkung, aber auch nicht extrem selten“, sagte Dr. Zack. Betroffen sind Menschen vom Säugling bis zum Alter von etwa 45 Jahren. Neben Dr. Zack vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock haben lediglich zwei amerikanische Wissenschaftler bisher ähnliche Studienergebnisse publiziert.

Zacks Studie basiert auf der feingeweblichen und scheibchenweisen Untersuchung des Erregungsbildungs- und -leitungssystems des Herzens (System des Herzens, das für das autonome Schlagen verantwortlich ist). In filigraner und aufwendiger Arbeit hat der Rechtsmediziner Serienschnitte von Herzgewebe zur histologischen Untersuchung vorbereitet und durchgeführt. „Darauf wird in vielen rechtsmedizinischen und pathologischen Einrichtungen verzichtet“, so Zack.

Auf das Phänomen des plötzlichen Herztods stieß der Rostocker Rechtsmediziner auch bei einem 37-jährigen Mann aus Schweden. Der war mit seiner Freundin zum Urlaub nach Mecklenburg gekommen. Er war viele Stunden mit dem Auto unterwegs, hatte dann Alkohol getrunken (1,07 Promille) und im Hotelzimmer Sex gehabt. Später berichtete die Frau, dass ihr Partner stark geröchelt habe und dann auf ihrem Körper zusammengesackt sei. Sein Gesicht habe sich weiß, die Lippen blauviolett verfärbt. Wiederbelebungsversuche des Notarztes seien erfolglos geblieben.

„Bei der Obduktion haben wir zunächst keine Todesursache feststellen können. Es gibt immer Fälle, bei denen man keine Todesursache findet“, erklärte der Rechtsmediziner. Im Fall des 37-jährigen Mannes hatte er aber die Ahnung, dass es sich um einen plötzlichen Herztod handeln könnte. „Die Aussagen der Frau waren glaubhaft“, so Zack. Hinzu kam, dass bei der Obduktion eine Lungenüberwässerung festgestellt wurde. Ein Indiz für einen Herztod. Es erfolgte auch hier eine Spezialuntersuchung des Erregungsbildungs- und -leitungssystems des Herzens. Zack fand dabei heraus, dass eine Herzarterie des Mannes krankhaft verändert war. „Es handelte sich definitiv nicht um eine Verkalkung“, stellte er fest. Stattdessen war die Gefäßwand bestimmter Herzschlagadern durch ein unerklärbares Wuchern von Muskulatur und Bindegewebe so stark verdickt, dass das nachfolgende Gewebe erheblich unterversorgt gewesen ist. Zacks Hypothese: „Alkohol und körperliche Anstrengungen können bei bestimmten vorbestehenden krankhaften Veränderungen von Herzschlagadern einen plötzlichen Herztod provozieren.“

Zack, der seit nahezu 25 Jahren in der Rostocker Rechtsmedizin arbeitet, ist spezialisiert auf das Klären von Ursachen bei plötzlichen, unerwarteten Todesfällen, bei denen auch nach der Obduktion und einer Giftanalyse zunächst keine Todesursache ausgemacht werden kann. Fast alle diese Fälle aus Mecklenburg landen auf seinem Tisch.

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