Pionierarbeit: 15 Fachgesellschaften bringen die ersten Leitlinien in der Zahnimplantologie auf den Weg

Leitlinien sind in der Zahnimplantologie bislang kaum existent: „Es gibt auf diesem Gebiet eine einzige Leitlinie aus Neuseeland – und die hat Mängel“, urteilt Prof. Dr. Ina Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement in Marburg.

Darum haben jetzt 50 Repräsentanten von 15 Fachgesellschaften unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie e.V. (DGI) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK) die ersten Leitlinien nach den strengen Kriterien der Arbeitsgemeinschaft der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF) in der deutschen Implantologie auf den Weg gebracht.

DGI-Präsident Prof. Dr. Dr. Hendrik Terheyden, Kassel, der Initiator des ehrgeizigen Vorhabens, formuliert dessen Ziel so: „Wir holen uns durch diese Leitlinien die Entscheidungsfreiheit in der Therapie zurück.“ Denn es komme zunehmend vor, „dass einerseits Kostenträger die Kostenübernahme für sinnvolle Maßnahmen ablehnen und andererseits der Einsatz von Verfahren in Indikationen propagiert wird, wo diese vielleicht weniger sinnvoll sind.“

Leitlinien sind sie keine Richtlinien oder Vorschriften, die ein bestimmtes therapeutisches Vorgehen starr vorgeben“, betonte der DGI-Präsident. „Vielmehr definieren sie einen Behandlungs-Korridor, in dem sich Ärzte und Zahnärzte bei ihrer Therapieentscheidung auf solider Grundlage sicher bewegen können.“

EIne Arbeitsgruppe diskutierte „Indikationen für die radiologische 3D Diagnostik und navigierte Implantatinsertion. In diesem neuen Gebiet war aufgrund (noch) fehlender randomisierter und kontrollierter Studien keine systematische Aufbereitung der wissenschaftlichen Evidenz möglich. Darum wurde eine konsensbasierte Leitlinie entwickelt.

Eine andere Gruppe prüfte, in welchen implantologischen Indikationen die Anwendung von Knochenersatzmaterialien experimentell und klinisch wissenschaftlich belegt ist. Hier liegt derzeit ebenfalls ein Konsensustatement vor, eine Weiterentwicklung bis zum Kongress in Hamburg ist geplant.

Die dritte Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit dem Thema: „Klinische Wertigkeit und Differentialindikationen für die festsitzende bzw. herausnehmbare Versorgung auf Zahnimplantaten im zahnlosen Oberkiefer.“ Arbeitsgruppe Nummer vier diskutierte das Thema „Indikationen von Maßnahmen zum Strukturerhalt der Alveolarkammgewebe bei Zahnextraktionen vor geplanter Implantattherapie“. Bei dieser Frage geht es darum, ob es sinnvoll ist, das Zahnfach nach einer Extraktion mit Knochenersatzmaterial aufzufüllen, um die Voraussetzungen für eine nachfolgende Implantatbehandlung zu verbessern. Es wurde eine größere Zahl randomisierter, kontrollierter Studien identifiziert, die zeigen, dass die Auffüllung der Alveole nach Zahnextraktion geeignet ist, den Knochenabbau des Kieferkamms zu vermindern. Allerdings ist noch nicht klar, ob diese Resorptionsminderung sich auf tatsächlich auf die nachfolgende Implantation positiv auswirkt. Zur Alveolenfüllung in der Implantologie konnte von der Arbeitsgruppe aufgrund der derzeitigen Datenlage noch kein Statement pro oder kontra ausgesprochen werden.

Präsentiert werden die Konsensusstatements auf dem 24. Kongress der DGI am 27. November 2010 in Hamburg.

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