Neue Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission

Wichtigste Änderung ist die Herabsetzung des Impfalters für die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV). Ab sofort sollen Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren (statt bisher 12 bis 17 Jahren) die HPV-Impfung bekommen.

Außerdem wurden die Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung überarbeitet, die jetzt z.B. auch für Cochlea-Implantat-Träger empfohlen wird. Die ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen für die geänderten Impfempfehlungen und eine Stellungnahme zum Stand der Bewertung der neuen Meningokokken-B-Impfung folgen in den nächsten beiden Ausgaben des Epidemiologischen Bulletins.

Die HPV-Impfung schützt vor einer Infektion mit bestimmten HPV-Typen, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Der hauptsächliche Übertragungsweg für HPV-Infektionen am Gebärmutterhals sind Sexualkontakte. Die Impfung ist am wirksamsten, wenn sie vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgt.

Der erste Geschlechtsverkehr ist jedoch häufig nicht geplant oder der Wunsch nach der Aufnahme sexueller Kontakte wird nicht mit Eltern oder impfenden Ärzten besprochen. Studien zufolge verpasste ein Großteil der Mädchen in Deutschland bisher den idealen Impfzeitpunkt vor dem ersten Geschlechtsverkehr.

Mit der Herabsetzung des Impfalters soll erreicht werden, dass mehr Mädchen als bisher vor einer HPV-Infektion geschützt werden, bevor sie sexuell aktiv werden. Hinzu kommt: höhere Antikörper-Antworten legen nahe, dass im jüngeren Alter ein besseres Ansprechen durch eine Impfung gegen HPV erreicht werden kann, zudem sind in dem jüngeren Alter nur noch zwei statt bisher drei Impftermine erforderlich. Der frühere Impftermin hat auch den Vorteil, dass es (mit der „U11“) einen weiteren Vorsorgetermin im Alter von 9 bis 10 Jahren gibt, bei dem Mädchen Kontakt zum Gesundheitssystem haben (neben der „J1“-Untersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren).

Es gibt bislang keine Hinweise für ein Nachlassen der Schutzwirkung nach HPV-Impfung, das zeigt eine neue Übersichtsarbeit zu Effektivität und Dauer des Impfschutzes gegen humane Papillomviren, die in Kürze im Deutschen Ärzteblatt erscheint. Auch die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt die Impfung ab 9 Jahren.

Die HPV-Impfung kann die Krebsfrüherkennungsuntersuchung nicht ersetzen. Bereits in ihrer Begründung zur ersten HPV-Impfempfehlung 2007 schrieb die STIKO: „Nicht im Impfstoff enthaltene HPV-Typen, unvollständig geimpfte Personen und seltene Impfversager erfordern auch bei Erreichen einer hohen Durchimpfung in der Zielgruppe die Fortführung der Früherkennungsuntersuchungen.“ Die STIKO betont dies erneut und spricht sich auch jetzt wieder für ein organisiertes und qualitätskontrolliertes Vorsorgekonzept aus HPV-Impfung und Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung aus.

Weitere Informationen:

• Impfempfehlungen: www.stiko.de & www.rki.de/impfen
• HPV: www.rki.de/hpv
• Bürgerinformationen der BZgA: www.impfen-info.de

 
Herausgeber:
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
D-13353 Berlin
www.rki.de

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