Leitlinien für die Zahnimplantologie: DGI will den sicheren Therapiekorridor beschreiben

Themen sind neben Maßnahmen zum Strukturerhalt des Kieferkammes und den Indikationen für die 3-D-navigierte Implantatinsertion, die Bewertung von Knochenersatzmaterialien sowie Indikationen für festsitzende Versorgungen im zahnlosen Oberkiefer. Präsentiert werden sollen die Leitlinien unter anderem auf dem 24. Kongress der DGI am 27. November 2010 in Hamburg.

„Angesichts der rasanten Entwicklung der Implantologie profitieren Zahnärzte und ihre Patienten davon, wenn neue Verfahren in einem strukturierten Prozess auf den Prüfstand kommen und ihr Stellenwert und ihre Bedeutung kritisch bewertet werden“, erklärt Prof. Dr. Dr. Hendrik Terheyden, Kassel, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Implantologie e. V. (DGI). Darum veranstaltet die DGI zusammen mit 15 anderen Fachgesellschaften und Verbänden wissenschaftliche Konsensuskonferenzen.

„Wir wollen bei den jetzt ausgewählten Themen grundsätzlich prüfen, inwieweit der Nutzen der jeweiligen Maßnahme von der wissenschaftlichen Literatur gut untermauert ist, ob es Grauzonen gibt und in welchen Fällen der Nutzen eines Verfahrens noch nicht ausreichend belegt ist“, beschreibt Professor Terheyden die allgemeine Zielvorgabe. Konkret geht es um Antworten auf vier Fragen: Welche Knochenersatzmaterialien sind in welchen Einsatzgebieten in der Implantologie wissenschaftlich belegt? Ist eine herausnehmbare Versorgung auf Implantaten im zahnlosen Oberkiefer besser als festsitzender Zahnersatz? Wann ist eine 3D-Diagnostik und eine navigierte Implantatinsertion sinnvoll? Sind Maßnahmen zum Strukturerhalt des Kieferkammes nach Zahnextraktion vor einer Implantatversorgung effektiv? Denn wahrscheinlich ist, dass die einzelnen Maßnahmen in vielen Fällen gerechtfertig, in manchen aber eher nicht erforderlich sind. „Dazwischen gibt es einen Korridor, den wir definieren müssen“, sagt Professor Terheyden, „damit bei der individuellen Therapieentscheidung die vorhandenen Spielräume auch ausgenutzt werden können.“

Ende September werden die beteiligten Gesellschaften und Verbände die ersten Entwürfe der Leitlinien diskutieren. Überwacht wird der Prozess von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), nach deren Regelwerk die Leitlinien erstellt werden.

Damit das Spektrum der Therapieoptionen auch für Patienten transparent wird, gehört eine abschließende Maßnahme zur Leitlinien-Entwicklung dazu: Stets wird am Ende auch eine Patientenversion erstellt.

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