Keine erhöhte Strahlenbelastung bei japanischen Lebensmitteln in Deutschland

In Deutschland ist bei Kontrollen der Länderbehörden bislang keine erhöhte Strahlenbelastung bei Lebensmittelimporten aus Japan festgestellt worden. Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit, das die Untersuchungsergebnisse der Bundesländer regelmäßig an die Europäische Kommission meldet.

Bisher liegen dem BVL 23 Analyseergebnisse vor, die alle von Kontrollen der per Flugzeug eingeführten Waren stammen. Bei allen Proben lagen die Messwerte für die Radionuklide Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 in einem Bereich, der der normalen Hintergrundbelastung entspricht, und damit weit unter den gültigen Höchstwerten.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 25. März auf verstärkte Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan verständigt, und seit dem 13. April werden einheitliche, strengere Grenzwerte für die radioaktive Belastung importierter japanischer Erzeugnisse angewendet. Die Ergebnisse sämtlicher Kontrolluntersuchungen werden von den Mitgliedstaaten über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) an die EU-Kommission gemeldet. In Deutschland melden die Überwachungsbehörden der Länder ihre Untersuchungsergebnisse an das BVL, das die Daten als nationale RASFF-Kontaktstelle an die EU übermittelt.

Seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima importiert Deutschland kaum noch Lebensmittel aus Japan. Aus diesem Grund ist trotz lückenloser Kontrollen die Anzahl der durchgeführten Messungen nach wie vor niedrig. Schon vor dem 11. März war der Anteil japanischer Lebensmittel mit 0,055 Prozent aller in Deutschland importierten Güter der Land- und Ernährungswirtschaft äußerst gering. Aus Japan kommen hauptsächlich Nischenprodukte und Spezialitäten wie etwa Würzsoßen, Wein, Tee und Mate sowie Backwaren. Bisher sind Waren, die nach dem Reaktorunfall in Fukushima erzeugt bzw. hergestellt wurden, nur über den Luftweg nach Deutschland gekommen. Das BVL wird über die Kontrollergebnisse der Länder weiter informieren.

Eine Liste mit den Messergebnissen der Länder, die das BVL an die Europäische Kommission gemeldet hat, finden Sie unter http://www.bvl.bund.de/radioaktivitaet.

Hintergrundinformation
Mit der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 vom 25. März 2011 wurden nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln erlassen, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist. Am 13. April 2011 wurden die geltenden Grenzwerte für die radioaktive Belastung durch die Verordnung 351/2011 noch einmal auf einem niedrigeren Niveau harmonisiert. Sendungen aus Japan müssen seit Inkrafttreten der Verordnungen vom Einführer in die EU mit einer Erklärung bestimmter japanischer Behörden vorgeführt werden. In der Erklärung ist von den japanischen Behörden zu bestätigen, dass die Erzeugnisse entweder vor dem 11. März 2011 geerntet und/oder verarbeitet wurden oder aus keiner der betroffenen bzw. unmittelbar hieran angrenzenden Präfekturen stammen oder, sofern sie aus diesen Präfekturen (z. B. Fukushima) stammen, die folgenden Grenzwerte einhalten.
Grenzwerte für radioaktive Isotope in Lebensmitteln (Bq/kg)
Säuglings- und Kinderlebensmittel // Milch und Milchprodukte // Flüssige Lebensmittel // Sonstige Lebensmittel
Jod: 100 // 300 // 300 // 2.000
Cäsium: 200 // 200 // 200 // 500
Strontium: 75 // 125 // 125 // 750
Plutonium: 1 // 1 // 1 // 10
Grenzwerte für radioaktive Isotope in Futtermitteln (Bg/kg)
Cäsium: 500
Jod: 2.000
Lebensmittel und Futtermittel aus Japan dürfen nur über wenige festgelegte Grenzkontrollstellen bzw. benannte Eingangsorte, die auf der Internetseite des BVL (http://www.bvl.bund.de/radioaktivitaet) gelistet sind, nach Deutschland eingeführt werden. Sämtliche Lieferungen müssen zwei Arbeitstage im Voraus angekündigt werden. Alle eingehenden Sendungen müssen von den zuständigen Behörden an der Grenze einer Dokumentenprüfung und einer Nämlichkeitskontrolle unterzogen werden. Mindestens 10 Prozent der Sendungen, die aus einer der betroffenen japanischen Präfekturen, sowie mindestens 20 Prozent der Sendungen, die aus einer anderen japanischen Präfektur stammen, müssen zusätzlich auf ihren Gehalt an Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 untersucht werden.

Erzeugnisse, die die zulässigen Höchstwerte überschreiten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden und müssen gefahrlos entsorgt oder in das Ursprungsland zurückgebracht werden. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Europäische Kommission regelmäßig über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) und das System der EU zum schnellen Informationsaustausch im Fall eines radiologischen Notstands (ECURIE) über alle erzielten Analyseergebnisse.

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Nina Banspach idw

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