EHEC: BfR, BVL und RKI konkretisieren Verzehrsempfehlung zu rohen Sprossen und Keimlingen

Aus Sicht der Bundesbehörden gibt es nach Vorlage weiterer Informationen aus den Bundesländern keinen Grund mehr für die Empfehlung, zum Schutz vor Infektionen mit EHEC O104:H4 Sprossen und Keimlinge generell nicht roh zu verzehren.

Die aktuellen Ermittlungsergebnisse ergaben keine Hinweise, dass andere Samenarten als Bockshornkleesamen mit EHEC-Infektionen in Zusammenhang stehen. Aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen sowie Sprossen und Keimlinge, die aus diesen Samen gezogen wurden, sollten aber weiterhin nicht roh verzehrt werden.

Die Bundesländer haben nach Abschluss der Rückverfolgungsmaßnahmen mitgeteilt, dass sich eine mögliche Gefährdung durch Kreuzkontamination anderer Samenprodukte durch Bockshornkleesamen in Deutschland nicht bestätigt hat. Die im Fokus der Ermittlungen stehenden Chargen Bockshornkleesamen aus Ägypten werden derzeit von den Landesbehörden vom Markt auf allen Stufen zurückgenommen. Die Verfolgung der Chargen ist in großen Teilen abgeschlossen.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Erreger EHEC O104:H4 hatten die deutschen Bundesbehörden am 10. Juni 2011 empfohlen, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen und Keimlinge nicht roh zu verzehren. Bockshornkleesamen, die aus Ägypten importiert wurden, konnten mit hoher Wahrscheinlichkeit als Ursache für das EHEC-Ausbruchsgeschehen in Deutschland identifiziert werden.

Grundlage für die Aufklärung waren epidemiologische Untersuchungen sowie die Rück- und Vorwärtsverfolgung von Samenlieferungen durch eine eigens dafür gegründete EHEC-Task Force beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Nachdem auch in Frankreich Erkrankungen mit demselben Erreger aufgetreten sind, hat eine europäische Task Force unter Leitung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA die Rückverfolgung auf internationaler Ebene übernommen.

Das BfR hatte den zuständigen deutschen Überwachungsbehörden am 30. Juni geraten, die Lieferwege der im Fokus der Ermittlung stehenden Bockshornklee-Samenchargen vollständig aufzudecken und sie vom Markt zu nehmen. Teile dieser Chargen waren im April und Mai 2011 in einem niedersächsischen Gartenbaubetrieb, auf den sich zahlreiche EHEC-Infektionen zurückführen ließen, für die Sprossenproduktion eingesetzt worden.

Die EU-Kommission hat am 6. Juli 2011 den Rückruf und die unschädliche Beseitigung der im Zeitraum 2009 bis 2011 aus Ägypten importierten und im Rahmen der Rückverfolgung auf EU-Ebene ermittelten Chargen Bockshornkleesamen angeordnet. In Ergänzung verhängte die Kommission bis zum 31. Oktober 2011 ein Importverbot für Bockshornkleesamen und weitere Samen aus Ägypten. Die Maßnahmen werden derzeit umgesetzt.

Die Möglichkeiten der Kreuzkontamination beim Importeur, bei Zwischenhändlern und Sprossenherstellern wurden von den zuständigen Behörden der Länder im Rahmen der risikoorientierten Betriebskontrollen geprüft. Den Ländern liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass in Deutschland eine Kreuzkontamination anderer Samenarten durch Bockshornkleesamen stattgefunden hat.

Sollten in Privathaushalten noch Bockshornkleesamen für Sprossen und Keimlinge vorhanden sein, die in den Jahren 2009 bis 2011 gekauft wurden, sollten diese mit dem Restmüll entsorgt werden. Dies trifft auch für Samenmischungen zu, die Bockshornkleesamen enthalten.

Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Bockshornkleesamen nicht anzüchten, sondern für eigene Gewürzmischungen nutzen möchten, sollten diese vor der Weiterverarbeitung, z.B. durch Rösten in der Pfanne, kräftig erhitzen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt den Herstellern von Sprossen bzw. Keimlingen zum Rohverzehr ergänzend, die Samen vor der Verwendung so zu behandeln, dass eventuell vorhandene Krankheitserreger eliminiert werden. Das Herstellungsverfahren von Sprossen und Keimlingen begünstigt das Wachstum von Krankheitserregern.

Das BfR hat bereits 2009 die bakterielle Belastung von Sprossen und Keimlingen untersucht. Das Ergebnis zeigte, dass Bakterien sich in fertig verpackten Sprossen und Keimlingen bereits innerhalb von wenigen Tagen stark vermehren. Personen mit geschwächter Immunabwehr sollten daher auf den Verzehr von rohen Sprossen und Keimlingen vorsichtshalber verzichten. Allen anderen Personen rät das BfR, diese Lebensmittel vor dem Verzehr zur Verringerung der Keimbelastung gründlich zu waschen und möglichst schnell zu verbrauchen.

Auch nach einem Ende des aktuellen Ausbruchs ist mit weiteren EHEC O104:H4-Erkrankungen beim Menschen zu rechnen. Diese Infektionen können von Mensch zu Mensch übertragen werden (Schmierinfektion) oder auch durch Lebensmittel, die von erkrankten Menschen kontaminiert wurden. Es ist daher weiterhin auf die konsequente Einhaltung persönlicher hygienischer und lebensmittelhygienischer Maßnahmen zu achten.

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Nina Banspach idw

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