Blutzuckersenker Glitazone sind wichtige therapeutische Bausteine

Die Wirkstoffe Pioglitazon und Rosiglitazon können jedoch für Patienten unverzichtbar für eine optimierte Diabetes-Therapie sein. Der Diabetes-Verband diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) kritisieren deshalb in einer Stellungnahme die entsprechenden Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Der G-BA, ein Gremium aus Ärzten und Krankenkassen, bestimmt in Deutschland, welche Medikamente Krankenkassen ihren Versicherten erstatten. Der G-BA wird bei seinen Entscheidungen vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beraten.

Das IQWiG hatte im November 2008 in einem Gutachten festgestellt, dass die untersuchten Medikamente aus der Wirkstoffgruppe der Glitazone für einige Patienten einen belegbaren Nutzen haben können. Im gleichen Gutachten hat das IQWiG auch die bekannten schädlichen Wirkungen von Pioglitazon und Rosiglitazon dokumentiert. Dazu zählen beispielsweise Wassereinlagerungen im Gewebe, Herzschwäche und vermehrte Knochenbrüche bei Frauen. Der G-BA plant deshalb, die Verordnungsfähigkeit für die beiden Wirkstoffe aufzuheben. Kassenpatienten könnten sie dann nur noch auf Privatrezept erhalten.

Experten der DDG, ihres Pharmakotherapie-Ausschusses und von diabetesDE kritisieren diese Pläne: Trotz der bekannten Risiken seien die beiden Wirkstoffe bei bestimmten Patienten als Reservemittel – als sogenanntes Second-Line-Medikament – unverzichtbar. Abhängig vom individuellen Nutzen-Risiko-Profil des einzelnen Patienten, muss der Arzt entscheiden, ob der Einsatz der Präparate sinnvoll ist. Beschließt der G-BA, Glitazone aus der Erstattung zu nehmen, müssten sich auch Patienten auf andere Medikamente umstellen, die diese bisher gut vertragen. Sie wären dann auf alternative Therapien angewiesen, wie etwa andere Antidiabetika oder Insuline, die – wie alle wirksamen Medikamente – auch Nebenwirkungen haben. Die DDG und diabetesDE fordern deshalb, dass Patienten weiterhin auf Kassenrezept von den genannten Glitazonen profitieren können.

Im Internet:

Stellungnahme diabetesDE/DDG im Internet:
www.diabetesde.org
Beschluss des GBA
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III (Einleitung eines SN-Verfahrens: Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2)
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/836/
Gutachten IQWiG Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2
http://www.iqwig.de/index.139.html
Kontakt für Journalisten:
Pressestelle DDG
Beate Schweizer
Pf 30 11 20, 70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931 295, Fax: 0711 8931 167
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