Resolution der AWMF zu hygienischen Anforderungen in Klinik und Praxis


Angesichts der zunehmenden Gefährdung von Patienten durch die Verbreitung Antibiotika-resistenter Infektionserreger fordert die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) weiterhin die strikte Einhaltung aller bewährten krankenhaushygienischen Maßnahmen zur Prävention von nosokomialen Infektionen.

In zahlreichen Publikationen werden von einzelnen Mitgliedern des „Nationalen Referenzzentrums für Krankenhaushygiene (NRZ KH)“ bewährte Maßnahmen zur Prophylaxe von nosokomialen Infektionen, z.B. die routinemäßige Flächendesinfektion, die Krankenbettenaufbereitung zum Ausschluss potentieller Infektionsquellen, die Wiederaufbereitung von Einwegartikeln und die unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Trennung zwischen „septisch“ und „aseptisch“ im Operations- und Stationsbereich in Frage gestellt.

Die Empfehlungen in diesen Publikationen des NRZ KH führen in zunehmendem Maße zur Verunsicherung beim ärztlichen und nicht-ärztlichen Personal in Klinik und Praxis. Bei Krankenhaus- und Kostenträgern kann der falsche Eindruck erweckt werden, es könnten gerade bei den o.a. Maßnahmen der Infektionsprophylaxe Kosten eingespart werden. Begründet wird diese Haltung des NRZ KH mit dem Hinweis auf „international renommierte Hygieneexperten“ vor allem aus dem angloamerikanischen Sprachraum, deren Empfehlungen eine „Sparhygiene“ rechtfertigen sollen. Dies steht im Gegensatz zu dem vermehrten Einsatz bewährter krankenhaushygienischer Präventionsmaßnahmen in den europäischen Nachbarländern und den USA als Reaktion auf die enorme Zunahme nosokomialer Infektionen mit multiresistenten Infektionserregern.

Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften widersprechen den auch in öffentlichen Medien verbreiteten, widersprüchlichen Darstellungen von Präventionsempfehlungen durch Mitglieder des NRZ KH entschieden: Die dort geäußerten Gefährdungseinschätzungen und Präventionsempfehlungen sind wissenschaftlich nicht begründet und gefährden die Gesundheit von Patienten und Personal.

Die Delegierten fordern das zuständige Bundesministerium für Gesundheit auf, durch die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut auf der Basis wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse systematisch Konsensusempfehlungen für die Hygiene in Krankenhäusern zu erarbeiten und damit die Qualitätssicherung in der Krankenhaushygiene zu gewährleisten. Die Fachgesellschaften der AWMF unterstützen diese Arbeit der Kommission mit ihrem Sachverstand. Die AWMF fordert das Bundesministerium für Gesundheit dringend auf zu überprüfen, ob angesichts der durch das Infektionsschutzgesetz veränderten gesetzlichen Lage ein „Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene“ noch eine Existenzberechtigung hat.

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M.A. Wolfgang Müller idw

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