Gerechtigkeitsfragen im Gesundheitswesen: Neue Nachwuchsforschergruppe in der Medizinethik der RUB

Was soll die Krankenkasse zahlen?

An der gerechten Verteilung der knappen Mittel im Gesundheitswesen scheiden sich die Geister. Was sollen die Kassen künftig zahlen? Welche ethischen Kriterien sollen Entscheidungen zugrunde liegen? Diesen Fragen widmet sich die Nachwuchsforschergruppe „Gerechtigkeit in der modernen Medizin. Leistungsansprüche und Kostenerwägungen als Probleme gerechter Allokation öffentlicher Mittel im Gesundheitswesen“, die zum April 2006 an der Abteilung für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin (Leitung: Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann) eingerichtet worden ist. Die Gruppe wird für fünf Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 737.000 Euro gefördert, anschließend trägt die Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität die Gruppe für weitere drei Jahre. Das Vorhaben wurde im Rahmen der Förderungen von Nachwuchsforschergruppen auf dem Gebiet ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Lebenswissenschaften durch das BMBF ausgewählt.

Kinderwunschbehandlung als Kassenleistung

Welche medizinischen Leistungen sollen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – und welche nicht? In Zeiten knapper öffentlicher Mittel stellt sich diese Frage immer dringlicher, auch als Problem der Gerechtigkeit. Zwar steht der allgemeine Anspruch auf medizinische Versorgungen nicht zur Disposition, jedoch gibt es Klärungsbedarf über die Grenzen des Zuständigkeitsbereiches des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Nachwuchsforschergruppe untersucht dies am Beispiel der Reproduktionsmedizin. Ist es Aufgabe der Krankenkassen, Kinderwunschbehandlungen zu finanzieren? Handelt es sich bei Unfruchtbarkeit um eine Krankheit oder eher um ein soziales Problem? Derzeit wird aufgrund einer Sonderregelung die Leistungserstattung stark eingeschränkt. Ist dies gegenüber den Betroffenen gerecht?

Beste oder billigste Therapie

Ein weiterer Problembereich sind Leistungsbeschränkungen aufgrund von Kostenerwägungen. Müssen stets die besten und innovativsten Therapien zum Einsatz kommen oder kann es legitim sein, auf kostengünstigere Alternativen zurückzugreifen? Unter welchen Umständen und im welchen Ausmaß können solche Kompromisse in der Qualität der Gesundheitsversorgung gerechtfertigt werden? Welche ethischen Kriterien stehen hierfür zur Verfügung und welche Arten von Priorisierungen und Rationierungen sind ethisch vertretbar?

Grundlage für die öffentliche Diskussion

Diese Fragen werden von der Nachwuchsgruppe sowohl mit ethisch-philosophischen als auch empirisch-sozialwissenschaftlichen Methoden erforscht. „Ziel der Projekte ist es, zu einem besseren Verständnis der ethischen Grundlagen unseres Gesundheitswesens zu gelangen, nicht zuletzt um dem öffentlich-politischen Diskurs sowie Entscheidungsträgern in diesem Bereich eine wissenschaftliche Grundlage anzubieten“ fasst Dr. Oliver Rauprich, der Leiter der Nachwuchsgruppe, das Vorhaben zusammen.

Weitere Informationen

Dr. Oliver Rauprich, Abteilung für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Medizinische Fakultät, Malakowturm, Markstr. 258a, 44799 Bochum, Tel.: 0234-32-28656, Fax: 0234-32-14205, E-Mail: Oliver.Rauprich@rub.de

Media Contact

Dr. Josef König idw

Weitere Informationen:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/

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