Von der Krankenversichertenkarte zum elektronischen Gesundheitspass: Apotheker für elektronischen Gesundheitspass

Wir unterstützen nachhaltig die Pläne von Gesundheitsministerin Schmidt, die derzeitige Krankenversichertenkarte zu einem umfassenden elektronischen Gesundheitspass weiter zu entwickeln.“ sagte Prof. Rainer Braun, Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die moderne Chipkartentechnologie erlaube es, endlich die Vorteile der Telematik im Gesundheitswesen zu nutzen und durch Nutzung modernster kryptographischer Methoden dabei zugleich maximalen Datenschutzstandards zu genügen.

Der elektronische Gesundheitspass kann neben dem Versichertenausweis auch ein elektronisches Rezept, einen Notfall- und Impfausweis ebenso wie einen Arzneimittelpass beinhalten. Da die moderne Technologie auch den mobilen Einsatz zum Bespiel im Notarztwagen zulässt, könne der Pass so ganz konkret lebensrettend sein. Darüber hinaus können auch geleistete Zuzahlungen bzw. Zuzahlungsbefreiungen dokumentiert werden. Der Pass kann schließlich auch Hinweise darauf enthalten, bei welchen Ärzten Laborbefunde und Röntgenaufnahmen liegen, so dass Mehrfachdiagnostik vermieden wird. Mit dem Arzneimittelpass können Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln entdeckt, sowie ärztliche Verordnungen und Selbstmedikation abgestimmt werden.

Insgesamt könne dadurch die Behandlung und Betreuung des Patienten substanziell gegenüber heute verbessert werden. Kosten-Nutzen-Analysen von Krankenkassenverbänden und der ABDA belegen, dass damit nicht nur die Versorgungsqualität der Patienten erheblich verbessert werden kann, sondern zugleich auch das Gesundheitswesen jährlich fast 1 Milliarde DM an Kosten einsparen kann. „Niemand kann noch ernsthaft bestreiten, dass ein elektronischer Gesundheitspass ein überwältigend günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis hat. Dass das Gesundheitsministerium dieses Thema jetzt aktiv angeht, ist aus Sicht der ABDA überfällig und zu begrüßen“, sagte Braun. Die Kosten-Nutzen-Analyse zum elektronischen Rezept kann auf der homepage http://www.abda.de/ unter http://www.abda.de/ABDA/artikel.html?ID=675 abgerufen werden

Entscheidend für die Datensicherheit sei das 2-Schlüssel-Prinzip. Der Gesundheitspass kann so angelegt werden, dass er weder vom Heilberufler noch vom Patienten alleine „geöffnet“ werden kann. Der Patient hat in Form einer persönlichen Geheimnummer oder z.B. seines Fingerabdruckes den ersten Schlüssel zu dem Gesundheitspass, Arzt oder Apotheker mit dem elektronischen Berufsausweis den zweiten Schlüssel. Nur mit beiden Schlüsseln gleichzeitig ist der elektronische Gesundheitspass zu „öffnen“. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Daten mit dem Patienten kommen, aber auch mit ihm gehen. Sie können nur mit Einwilligung des Patienten und nur in seinem Beisein bearbeitet und genutzt werden.

Es ist dabei übrigens zusätzlich möglich, die Zugriffsrechte der Heilberufler auf die verschiedenen Datenbereiche des elektronischen Gesundheitspasses zu differenzieren. Arbeitgebern oder Versicherungen wäre es dagegen nicht möglich, Einsicht in den Pass zu nehmen – auch dann nicht, wenn der Patient dazu bereit wäre.

„Ein elektronischer Gesundheitspass in Patientenhand, gesichert mit dem 2-Schlüssel-System, hält Fragen des Datenschutzes allemal stand“, so Braun. Völlig anders seien dagegen seitens der Krankenkassen geäußerte Pläne zu beurteilen, die auf die Installierung eines „zentralen Gesundheitsdatenservers“ hinauslaufen, in den die Gesundheitsdaten von 80 Millionen Menschen eingespeichert würden. Bei einem solchen „Big Brother“ wäre es tatsächlich so, dass hochsensible Patientendaten nicht mehr in der Verfügungsgewalt des Patienten wären.

Media Contact

Anke Grosse-Lohmann ots

Weitere Informationen:

http://www.abda.de

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