"Stillen im Informationszeitalter"

„Stillen im Informationszeitalter“ – Die persönliche Beratung bleibt die wichtigste Informationsquelle!

Die erste Oktoberwoche ist die diesjährige Weltstillwoche. Sie steht unter dem Motto „Stillen im Informationszeitalter“. Dies gibt der Nationalen Stillkommission am Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) Gelegenheit, auf die Informationsbroschüren und -quellen der Nationalen Stillkommission hinzuweisen und die grundsätzliche Notwendigkeit der rechtzeitigen und sachgerechten Information über das Stillen zu betonen. Die Empfehlung der Nationalen Stillkommission am BgVV ist eindeutig: Alle Kinder sollten nach Möglichkeit gestillt werden – am besten bis zu 6 Monaten ausschließlich und ohne Zufütterung, danach unter Gabe von Beikost solange Mutter und Kind es wollen.

Über Medien wie Presse, Fernsehen, Informationsschriften und Internet stehen heute sehr viel mehr Informationsquellen für stillwillige und stillende Mütter zur Verfügung als früher. Das ist ohne Zweifel hilfreich. Die persönliche und praktische Beratung können diese Informationsquellen aber nur ergänzen, nicht ersetzen, weil es nur im Gespräch möglich ist, auf die besondere Situation einer (werdenden) Mutter einzugehen und Fragen konkret zu beantworten. In der Praxis wird dieser Vorteil des persönlichen Gesprächs leider viel zu wenig genutzt. Die erste, bundesweite Studie zu Stillen und Säuglingsernährung in Deutschland, die das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund 1997/98 durchführte, hat gezeigt, dass die meisten Schwangeren sich nur anhand von schriftlichem Material über das Stillen informieren. Die Nationale Stillkommission appelliert deshalb an alle im Gesundheitsdienst Tätigen, nicht allein auf das breite schriftliche Informationsangebot zu vertrauen, wenn es um die Wahl der optimalen Säuglingsernährung geht, sondern die persönliche Beratung in den Vordergrund zu stellen.

Die Nationale Stillkommission hat Einlegeblätter mit Stillinformationen für den Mutterpass und das Früherkennungsuntersuchungsheft der Kinder verfasst, die sie allen Interessierten in zur Zeit vier Sprachen zur Verfügung stellt. In den vergangenen zwölf Monaten sind jeweils 150.000 der beiden verschiedenen Einlegeblätter versandt worden (überwiegend in deutscher Sprache, aber auch die türkischen, russischen und italienischen Ausgaben finden großen Anklang). Theoretisch müssten daher viele (werdende) Mütter diese Informationen erhalten haben.

Die Nationale Stillkommission appelliert in diesem Zusammenhang an die Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken, diese Informationsblätter persönlich zu überreichen und in den Mutterpass bzw. das Kinderuntersuchungsheft einzulegen. Sie sollten nicht Seite an Seite mit Informationsmaterial über künstliche Säuglingsernährung zur Selbstbedienung in Praxen oder Kliniken ausliegen! Nach §4 Abs. 4 des Säuglingsnahrungswerbegesetzes (BGBl I, S.2846 vom 4.10.1994) ist es Herstellern von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung nämlich verboten, kostenlos Materialien und Gegenstände zu verteilen, die mittelbar der Werbung für solche Produkte dienen. Das gilt auch für das „Verteilen“ über Ärzte, Hebammen und Pflegepersonal. Auf diese gesetzlichen Einschränkungen weist die Stillkommission noch einmal nachdrücklich hin.

Alle Informationen und Empfehlungen der Nationalen Stillkommission sind auf der Homepage des BgVV (www.bgvv.de) unter Institut/Kommissionen zu finden und können von dort heruntergeladen werden.

Die Einlegeblätter für den Mutterpass bzw. das Kinderuntersuchungsheft gibt es in deutscher, türkischer, russischer und italienischer Sprache. Sie sind kostenlos und können schriftlich bestellt werden unter folgender Adresse:

Geschäftsstelle der Nationalen Stillkommission am BgVV
Thielallee 88-92
14195 Berlin 
stillkommission@bgvv.de

Media Contact

Dr. Irene Lukassowitz idw

Weitere Informationen:

http://www.bgvv.de

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