Europas größtes Krebsregister ab 1. Mai in NRW

Gesundheitsministerium und Deutsche Krebshilfe informieren

In Nordrhein-Westfalen werden Krebserkrankungen ab dem 1. Mai 2005 in einem landesweiten Krebsregister erfasst. Der nordrhein-westfälische Landtag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf von NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer am 17. März 2005 zugestimmt. Das flächendeckende, bevölkerungsbezogene Krebsregister wird das europaweit größte Register dieser Art sein und in den Anfangsjahren maßgeblich durch die Deutsche Krebshilfe mitfinanziert.

„Der Aufbau eines Krebsregisters für ganz Nordrhein-Westfalen ist ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik des Landes“, sagte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Birgit Fischer in Düsseldorf. „Eine detaillierte Datenerhebung aller Krebsarten kann bereits in wenigen Jahren die Basis sein für neue Erkenntnisse über Krebserkrankungen und neue Wege in Früherkennung, Behandlung und Nachsorge.“

„Die Aussagen der Krebs-Epidemiologie sind wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Krebsbekämpfung und Krebs-Ursachenforschung“, erläuterte Friedrich Carl Janssen, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Krebshilfe. Doch während in zahlreichen anderen Ländern Europas flächendeckende Krebsregister existierten, sei Deutschland in dieser Beziehung immer noch ein Entwicklungsland. Das wolle die Deutsche Krebshilfe ändern. Die Organisation hat daher alle Bundesländer aufgerufen, vollzählig erfassende Krebsregister aufzubauen. „Wir freuen uns, dass der nordrhein-westfälische Landtag dem Krebsregistergesetz zugestimmt hat und das europaweit größte Krebsregister am 1. Mai starten kann“, so Janssen.

Das geplante Krebsregister soll unter anderem folgende Merkmale haben: alle gesichert diagnostizierten Krebserkrankungen in Nordrhein-Westfalen werden flächendeckend erfasst; das Krebsregister wird in kooperativer Trägerschaft der für die Krebsversorgung zuständigen Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens betrieben, um schnell die Vollständigkeit der Meldungen und eine intensive Nutzung der vorhandenen Daten zu erreichen; Patientenorganisationen wirken in den zuständigen Gremien mit; Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte werden gesetzlich verpflichtet, bösartige Tumorbildungen zu melden; durch Nutzung des Internets wird ein Meldesystem eingerichtet, das innovativ, kostengünstig und mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden ist; der Datenschutz wird durch Verschlüsselung der Meldungen – die so genannte Pseudonymisierung – sichergestellt.

Krebs zu bekämpfen ist eins der zehn vorrangigen Gesundheitsziele des Landes Nordrhein-Westfalen. So sind Früherkennung, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge bei Krebskrankheiten in den vergangenen Jahren bereits deutlich verbessert worden. Das Krebsregister ist ein wichtiges Instrument, um weitere Fortschritte zu machen.

Die Deutsche Krebshilfe stellt für das Krebsregister Nordrhein-Westfalen insgesamt 3,2 Millionen Euro bereit, auch mit dem Ziel, die zwingend notwendige Verbesserung der Krebs-Epidemiologie in der gesamten Bundesrepublik zu erreichen.

Beim Aufbau des landesweiten Krebsregisters kann auf die guten Erfahrungen im Regierungsbezirk Münster zurückgegriffen werden. Münster wird auch Standort für das Krebsregister NRW sein. Dort besteht bereits seit 1985 ein – regional begrenztes – bevölkerungsbezogenes Register, in dem mittlerweile 90 Prozent aller dortigen Krebsfälle erfasst werden.

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Deutsche Krebshilfe e.V.

Weitere Informationen:

http://www.krebshilfe.de

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