Programm zur Frueherkennung von Brustkrebs wird mit hohen Qualitaetsstandards eingeführt

In der Bundesrepublik wird ein flaechendeckendes System zur Frueherkennung von Brustkrebs (Mammographie-Screening) aufgebaut. Die ergaenzten Richtlinien zur Krebsfrueherkennung enthalten strenge Qualitaetsanforderungen nach dem Sozial- und Roentgenrecht. Die neuen Richtlinien und die beschlossenen Eckpunkte zur Ausgestaltung sind jetzt in Kraft getreten. Damit das Programm in die Praxis umgesetzt werden kann, muss die Selbstverwaltung Screening-Einheiten bestimmen, in die die Frauen zur Untersuchung eingeladen werden. Die Laender muessen Zulassungen nach der Roentgenverordnung erteilen. Die Teilnahme am Mammographie-Screening wird allen Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren offen stehen. Die Kosten werden, wie das uebrige Krebsfrueherkennungsprogramm auch, von den Krankenversicherungen getragen.

Ulla Schmidt, Bundesministerin fuer Gesundheit und Soziale Sicherung: „Wir haben entscheidende Schritte getan, um die Frueherkennung und Behandlung von Brustkrebs in Deutschland zu verbessern. Das vorhandene Frueherkennungsprogramm fuer Frauen ab 20 Jahren wird nun um ein Mammographie-Programm fuer Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren nach den Europaeischen Leitlinien ergaenzt. Das wird jetzt schrittweise aufgebaut und dann flaechendeckend den 10 Millionen Frauen in dieser Altersgruppe angeboten. Die Erkenntnisse aus den Modell-projekten in den Regionen Bremen, Wiesbaden und Weser-Ems sind in die neuen Richtlinien eingeflossen.“

Bundesumweltminister Juergen Trittin: „Wir haben einen hohen Qualitaetsstandard fuer das Mammographie-Screening festgelegt. Nur wenn strenge Massstaebe der Qualitaetssicherung fuer die gesamte Screeningkette gewahrt sind, sind Roentgenreihenuntersuchungen zur Brustkrebs-Frueherkennung gerechtfertigt. Jetzt muessen die Laender handeln und die notwendigen Zulassungen erteilen. Dort, wo keine flaechendeckenden Krebsregister vorhanden sind, muessen diese moeglichst schnell aufgebaut werden, um die Wirksamkeit des Screenings ueberpruefen zu koennen. Wir werden im engen Kontakt mit den Laendern dafuer sorgen, dass die Qualitaetssicherung allen Frauen, die zum Screening eingeladen werden, auch tatsaechlich zugute kommt. Die Laender koennen in ihren Zulassungen auch erforderlichenfalls noch weitere Anforderungen festlegen.“

Den neuen Richtlinien fuer die Brustkrebsfrueherkennung liegen europaeische Empfehlungen, die sogenannten EUREF-Leitlinien zugrunde. Dazu gehoeren u. a. eine voneinander unabhaengige Doppelbefundung aller Aufnahmen und hohe Anforderungen an die Kompetenz der Aerzte und medizinisch-technischen Mitarbeiter sowie eine regelmaessige Qualitaetskontrolle der Geraete. Die strenge Kontrolle erstreckt sich auch auf das gesamte Programm und die beteilig-ten Organisationseinheiten. Jeder zum Screening zugelassene Arzt muss ein besonders hohes Mass an Erfahrungen vorweisen. So hat er im Screening die Befundung der Mammographien von 5.000 Frauen pro Jahr nachzuweisen.

Das Mammographie-Screening muss von jedem Bundesland einzeln zugelassen werden. Da im Hinblick auf die mit der Roentgenaufnahme verbundene Strahlenexposition gesunder Frauen ein Screening nur erfolgen darf, wenn dies erkennbar zur deutlichen Verbesserung der Frueherkennung beitragen kann, hat sich die Strahlenschutzkommission (SSK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums mit dieser Frage befasst. Die SSK hat in einer Stellungnahme vom Februar 2002 betont, dass bei einem qualitaetsgesicherten Mammographie-Screening dessen zu erwartender Nutzen das geringe Risiko durch die Strahlenbelastung ueberwiegt. Das Bundesumweltministerium hat von vornherein darauf hingewirkt, dass die sozialrechtlichen Anforderungen und die strengen roentgenrechtlichen Qualitaetsanforderungen in Einklang gebracht werden.

Einen Anspruch auf die Teilnahme am organisierten Mammographie-Screening haben Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren, weil in dieser Altersgruppe am ehesten zu erwarten ist, dass bei Reihenuntersuchungen Karzinome im Fruehstadium mit einer qualitaetsgesicherten Roentgentechnik erkannt werden koennen.

In Deutschland erkranken jaehrlich rund 47.000 Frauen an Brustkrebs, ca. 17.600 Frauen sterben pro Jahr daran.

Hinweis: Zum Thema Mammographie-Screening gibt es ein BMU-Hintergrundpapier, das im Internet (de) abgerufen oder in der
BMU-Pressestelle (030/28550-2015/2018) angefordert werden kann.

Media Contact

Michael Schroeren BMU

Weitere Informationen:

http://www.bmu.de

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