Acrylamid in Lebensmitteln: Kein Anlass für Entwarnung nach neuer schwedischer Studie
Bundesinstitut für Risikobewertung hält seine Einschätzung aufrecht
Die soeben im British Journal of Cancer veröffentlichte epidemiologische Studie aus dem schwedischen Karolinska Institut wertet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als nützlichen Baustein bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos, das Acrylamid belastete Lebensmittel für den Verbraucher darstellen können. Seine bisherige Risikobewertung hält das BfR auch nach Vorlage der Studie ohne Einschränkung aufrecht. Danach stellt Acrylamid ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen dar. Die Belastung des Verbrauchers muss deshalb auch weiterhin so schnell und so weit wie möglich minimiert werden.
Acrylamid wurde von der International Agency for Research on Cancer (IARC) als „wahrscheinlich kanzerogen für den Menschen“ beurteilt. In der Europäischen Union ist Acrylamid in die Kategorie 2 krebserzeugender Stoffe eingestuft. Die Substanz löst im Tierversuch Krebs aus und schädigt das Erbgut. Die Einstufung in Kategorie 2 bedeutet, dass Acrylamid auch für den Menschen als krebserzeugend angesehen werden sollte.
Bereits vor der neuen schwedischen Studie lagen für Acrylamid Studien am Menschen vor, in denen keine erhöhte Krebsrate gefunden wurde. Diese Studien geben aber, genau wie die neue schwedische Studie, keinen Anlass für eine Entwarnung. Dass eine krebsauslösende Wirkung in keiner der Studien nachgewiesen wurde, ist kein Beweis dafür, dass diese Wirkung nicht vorliegt. Um die Frage zu klären, inwieweit Acrylamid am Krebsgeschehen beteiligt ist, sind außerordentlich große Personenzahlen und Daten zur gesamten Acrylamidaufnahme der Untersuchten erforderlich. Diese Anforderungen erfüllt keine der bislang vorliegenden Studien.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden vom Bundesinstitut für Risikobewertung fortlaufend bewertet. Sollten sie zu einer abweichenden Einschätzung des gesundheitlichen Risikos für den Verbraucher durch Acrylamid führen, wird das BfR die Öffentlichkeit umgehend informieren
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